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Sex mit 16- oder 17-Jährigen ist auch älteren Erwachsenen erlaubt. Allerdings ist es nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches verboten, dafür eine Zwangslage auszunutzen – darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Wer älter als 18 ist, darf unter 18-Jährige auch nicht für Sex bezahlen.
Es gelten besondere Vorschriften für Schutzbefohlene: Paragraph 174 des Strafgesetzbuches verbietet Ausbildern, Betreuern oder Arbeitgebern sexuelle Kontakte mit 16- oder 17-Jährigen, wenn sie das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen.