Ja unbedingt. Leute, die meinen, dass es ihn in Deutschland ganz besonders schlecht geht, die sollen sich mal in den fernen Ländern umgucken, wie schlecht es ihnen dort geht. Spätestens, wenn das Geld alle ist, sind die meisten wieder da. Bürgergeld und ne Krankenversicherung kriegt ja hier jeder.

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Das Abo hat doch eine Laufzeit und kann nur währenddessen verändert werden, wenn es dazu einen besonderen Vorbehalt im Vertrag gibt. Ein Vorbehalt in den AGB reicht m.M.n. nicht.

Wenn nichts dazu in AGB/Vertrag steht, kannst Du bei einseitiger Leistungsänderung vom Vertrag zurücktreten und es können Dir Kosten durch Gebrauch entstehen, so sie denn noch nicht abgegolten wurden.

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Wichtig ist doch, wann es ankommt, und nicht, wann es wo auf dem Weg zum Empfänger rumliegt.

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Hast Du dazu eine Lösung gefunden? Ich habe gerade das selbe Problem.

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Ich habe gerade einen Aufbügler auf einem Deuter Trans Alpine 30 aufgebügelt. Auf der Frontseite ist ein Teil aus Polyester, welcher sehr dick gewebt ist, ähnlich wie Jeans. Über den Aufbügler habe ich Backpapier beim Bügeln gelegt und dann auf mittlerer Hitze ca. 1min gebügelt. Hält.

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Die Frage ist doch erst einmal, was Du für einen Urlaub machen möchtest. Der Weg morgens zum Strand ist definitiv sehr weit. Zu Kultur und Trekking lohnt es sich jedoch, viel Dchungel und Berge in der Nähe, und interessante Hilltribes. Ich war vor drei Jahren bfür 5 Tage bei den Karenpeople, wie im Mittelalter.

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Wenn Du überwiesen hast, hast Du nicht betrogen, wozu also die Anzeige?

Bleibt eine Zivilklage, fals das Geld wirklich nicht angekommen ist, was der Kläger nachweisen muss.

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Rechtliche Frage ob ein Betrug vorleigt oder nicht?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Frage Person X war heute in einem Baumarkt um dort lose Ware sprich Ware die abgewogen werden muss zu kaufen. Soweit auch alles gut allerdings habt Person X nach dem Wiegen bemerkt das er sich in der Anzahl verzählt habe und habt dann die fehlenden Sachen genommen werden des Gehens in die jeweiligen Tüten getan um noch nach weiteren Sachen zu schauen allerdings habt er dann vergessen diese noch mal neu abzuwiegen. Nach dem er mit allen fertig war ist er zur Kasse und wollte bezahlen. Die Kasse war eine Selbstbedienungskasse bevor er denn ersten Artikel gescannt habe wurde er schon aufgehalten es wurde also noch nicht mit dem Bezahlvorgang angefangen.

 

Der Ladendetektiv gab Ihm 2 Möglichkeiten angeben.

1 Wir gehen jetzt zum Wiegen und wiegen alle Tüten neu.

2. Wir gehen ins Büro und er würde eine Anzeige bekomme wegen Betruges

 

Er habt mich natürlich für die 1 Möglichkeit entschieden. Das neue Wiegen hat dann ergeben das er einen Warenwert von ca. 4€ vergessen habe. Er hat Ihm dann ein Hausverbot ausgesprochen und hat seine Ausweiße kopiert.

 

Er meinte wenn er gegen das 1 Jährige Hausverbot verstoßen würde er dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekam und gleichzeitig auch die Anzeige wegen Betrug.

 

Jetzt zur meiner eigentlichen Frage:

1.      Kann er nur mit einem Ausweis Kopie eine Anzeige erstellen?

2.      Habt Person X überhaupt einen Betrug begangen?

3.      Muss Person X überhaupt mir irgendwelche Rechtliche Konsequenz rechnen?

 

Person X habt nämlich das Bauchgefühl das er auch wenn er gesagt hat das nichts passiert er trotzdem eine Anzeige stellt.

Ich hoffe dass mir jemand eine ordentliche Antwort geben kann.

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1. Darf ein amtlicher Ausweis nicht als Kopie gegen den Willen des Inhabers gefertigt werden.

2. Ist es Betrug.

3. Mit den entsprechenden Konsequenzen.

Zur Erstattung einer Anzeige benötigt man keine Ausweiskopie.

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Ich denke auch, dass Du nur den Pass/PA und Die Creditcard der Buchung benötigst. Das ist ein Hinweis aus einem aktuellen Flugticket:

Credit Card Payment NoticeAs part of efforts to minimize credit card fraud, Bangkok Airways employs a third party fraud preventionoperator to audit all payment transactions.During the check-in process at the airport, Bangkok Airways will perform a random checkon the credit card used for online payment. If you have paid by virtual credit card, you needto present evidence of the transaction in order to prove ticket purchase. Failure to presentthe card or proof of payment will result in passengers being required to purchase new

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Naja, man könnte sich z.B. tierisch aufregen, mit ein paar Beleidigungen um sich werfen und dann bei gutefrage.net was posten.

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Du darfst nicht gegen Gesetze verstoßen, z.B. Jugendschutzgesetze, Strafgesetze. Haften tust Du für die Dummheiten von Jugendlichen definitiv nicht. Es sei denn, Du hättest sie angestiftet oder eben gegen Gesetze vertoßen.

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Nein, Du kannst ihn definitiv nicht zur Modernisierung zwingen!

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Wenn Ihr die Hütte, also genauer das Grundstück mit Haus, abbezahlt habt, dann müsst Ihr doch vorher einen notariellen Kaufvertrag mit Grundbucheintrag (ggf. Auflassung) gemacht haben. Alles andere ergibt doch keinen Sinn. Oder habt Ihr ein Gartenhaus erworben?

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Ein Verbrauchergeschäft entsteht durch Angebot und Annahme. Das Angebot in Deinem Fall ist die Zusendung mit direkt an Dich gerichteter Preisforderung. So lange Du (als Verbraucher) nicht aktiv zustimmst, kommt kein Handel zustande, da die Zustimmung aktiv, d.h., nicht duch Unterlassen, geschehen muss. Du kannst den Artikel sogar behalten, musst ihn also nicht zurückschicken.

Deine zweite Frage zielt m.M.n. auf ein Geschenk, hier die Einladung zum Essen, ab. Ein Geschenk geschied immer ohne Gegenleistung/Forderung. Ich denke, man hat auch keinen Anspruch auf ein avisiertes Geschenk.

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Mache schnelle Liebe mit ihm, dann hört das mit dem Kucken auf.

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Das kommt doch darauf an, wann die Reise ist (Ferien, MSA)! Warum teilst Du das nicht mit?

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Zurückschicken, auf jeden Fall, wenn Du erst nach dem Versandzeitpunkt widerrufen hast.

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