Naja, Patriotismus wird eigentlich nur in Deutschland von einigen negativ betrachtet. Wenn man mal nach Österreich, Schweiz oder USA schaut, dann herrscht da ein ganz anderes Bild.

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Es müsste mal für Kinder klar unzugänglich gemacht werden (Klar, das ist irgendwo Wunschdenken, aber mehr Kinderschutz gegenüber zum Status quo ist möglich). Ansonsten bin ich eigentlich gegen Verbote, auch wenn das Zeug viele Leute negativ beeinflusst. Irgendwo ist jeder für sich selbst und sein Fortkommen verantwortlich.

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Was heißt "hetzen"? Kritik bekommt das sog. "Bürgergeld", weil viel Geld zum Fenster rausgeworfen wird; es teilweise zu hoch ist und es ausgerechnet die Leistungsträger der Gesellschaft finanzieren müssen.

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Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates.

Grundsätzlich hat ein Kind gegen die Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist, solange das Kind bei einem wohnt, bereits mit der "Kost und Logis" im Rahmen der allgemeinen Lebensführung abgegolten. Bei Eltern, die getrennt leben, ist es für ein Teil ja unmöglich dafür aufzukommen. Das Kind hat dann einen monetären Anspruch gegen denjenigen Elternteil, welches nicht bei ihm wohnt. Die Höhe von dem Anspruch ist abhängig von dem Einkommen des Elternteils.

Da man aber dies im Zweifelsfall erst einklagen muss und dies erheblich lange Zeit in Anspruch nehmen kann und der Unterhaltsanspruch meist für die Lebensführung sofort ausgegeben wird / werden muss, hat der Staat den Unterhaltsvorschuss eingerichtet. Hier kann dann der alleinerziehende Elternteil dies beantragen, um den Mindestsunterhalt vom Staat zu erhalten. Zuständig ist meist das Jugendamt. Somit hat man zumindest sofort, Teile des Unterhaltes. Der Staat nimmt dann den schuldigen Elternteil im Nachgang (mehr oder weniger erfolgreich; kommt immer auf den Einzelfall an) in Regress.

Insofern muss man nicht Unterhaltsvorschuss beantragen; wenn die Voraussetzungen dafür aber vorliegen, kann man es.

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Da gibt es gute Excel-Rechner um Immobilien zu kalkulieren. Bei den heutigen Preisen, Zinsen und den in deren Verhältnis geringen Mieten hat man meist eine eigene Zuzahlung für die Abzahlung des Kredites.

Steuerlich betrachtet hat man meist dann einen Verlust in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" (vor allem durch die Abschreibung des Gebäudes). Somit kann man dann den vertikalen Verlustausgleich ausführen. Heißt: Je mehr man eigentlich andere Einkünfte hat, desto mehr lohnen sich Immobilien. Nicht nur hat man mit einem sonst hohen Einkommen die Möglichkeit einen niedrigeren Zinssatz bei der Bank zu erhalten (oder auch mit weniger Eigenkapital zu arbeiten) und man erhält durch den hohen Steuersatz effektiv mehr durch den Verlustausgleich zurück.

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Ja, bei den Meisten schon. Grundsätzlich sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich und frei zugänglich (z.B. § 169 GVG). Es besteht hierauf aber kein Anspruch für den Einzelnen (wenn z.B. ein sehr großer Andrang wäre). Somit kann man zum nächsten Gericht gehen und sich in eine Verhandlung reinsetzen (z.B. bei Strafsachen, Zivilsachen, Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht).

Nur in bestimmten Fällen, wie z.B. Familiensachen oder Jugendstrafsachen sind die Verfahren nicht-öffentlich.

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Nein; man kann ohne ABS bei einer Vollbremsung eben nicht mehr lenken, da die Räder blockieren.

Wenn man eine Vollbremsung bei einem Auto mit ABS macht, dann merkt man, dass es in einer Art "stottert"; dies ist das ABS. Hierbei wird die Bremse für Bruchteilen "gelöst", damit noch lenken kann.

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Wenn Du als Erbe in Frage kommst, bekommst du Post vom Nachlassgericht. Die Frist zur Ausschagung beginnt erst mit Kenntnis, dass man als Erbe tatsächlich in Frage kommt. Dies ist dann im Zweifel erst, wenn man vom Nachlassgericht den Brief erhält. Dann kann man auch noch ausschlagen (auch möglich bei jedem Nachlassgericht, nicht nur Notar).

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Kommt darauf an:

Wenn man Anwalt in einer Wald- und Wiesen-Kanzlei ist und der Vergleich kommt zu einem Richter am OLG oder ein entsprechendes Gericht bzw. höher, dann wird wohl der Richter mehr verdienen.

Wenn man als Anwalt relativ gut ist und den Vergleich zu einem "normalen" Richter am Amts- oder Landgericht (bzw. vergleichbares erstinstanzliches Gericht) zieht, dann wird wohl der Anwalt mehr verdienen.

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Ja, wenn die 2.200,00 € ein Monatsbetrag sind.

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Nein. Eine Probezeit im Arbeitsvertrag kann man immer vereinbaren; übrigens auch länger als 6 Monate. Der Witz dabei ist, dass die 6 Monate sich mit dem KSchG (Kündigungsschutzgesetz) korrespondieren. Das Gesetz ist nämlich erst ab einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als 6 Monate (ohne Unterbrechung) anwendbar (§ 1 Abs. 1 KSchG).

Etwas anderes sind die Befristungen. Eine Befristung bedarf eines sachlichen Grundes. Dieser kann auch die Erprobung sein (§ 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG). Eine sachgrundlose Befristung wird in deinem Fall nicht mehr möglich sein, da du ja bereits zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt warst (somit kein Fall des § 14 Abs. 2 TzBfG möglich). Jedoch gibt es auch andere Befristungsmöglichkeiten. Der Arbeitgeber muss dies auch nicht im Arbeitsvertrag angeben. Je nach Einzelfall kann dies durchaus zulässig sein; die sog. Befristungsampel sollte man aber im Blick behalten.

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Heutzutage ist die Angabe, wie weit der Tacho geht, eigentlich relativ irrelevant. Die meisten gehen sowieso viel zu weit.

Gut, bei einem Mercedes aus den 90er mag das noch anders sein. Schlussendlich laufen diese Fahrzeuge bis ca. 215 km/h (Sechszylinder) bis 250 km/h.

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Ansonsten würde der gesamte Prozess der Einstellung eines Arbeitnehmers noch höhere Hürden aufstellen für den Arbeitgeber, als er es nicht jetzt schon tut.

Ein Arbeitgeber müsste sich dann mindestens eine längere Zeit an eine Person binden, die er nicht kennt und auch nicht weiß, ob er ins Team passt, ob er die Arbeit gut macht, etc.

Die Person könnte dann nicht gekündigt werden bzw. nur sehr schwer - eventl. gibt es dann noch gerichtliche Verfahren oder Abfindungen, die auch nur Geld kosten.

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