Wa aleykum Salam
Es ist nicht erlaubt ohne einen triftigen Grund das Gebet zu einer anderen Zeit zu beten, die Gebete muss man zu ihren Zeiten beten
Wenn man das Gebet verrichten will und gleichzeitig das Bedürfnis besteht, sich von einer Blähung zu erleichtern, dann soll man erst diesem Bedürfnis nachkommen, damit man nicht im Gebet von Konzentration und Demut abgehalten wird. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Kein Gebet, wenn das Essen bereitsteht und auch nicht, wenn ein Drang zur Ausscheidung (Al-Achbathân) vorliegt“ (Muslim).
In „Mirqât Al-Mafâtîh Scharh Mischkât Al-Masâbîh“ von Al-Qârî heißt es: „Der Ausdruck ‚Al-Achbathân‘ (wörtl. „die beiden Widerlichen) bezieht sich auf Harn, Stuhlgang und entsprechend auch auf Blähungen, Erbrochenes und Vorflüssigkeit.“
In Subul As-Salâm“ liest man hierzu: „Wenn der Drang von Al-Achbathân – also Harn und Stuhlgang – vorliegt: Blähungen zählen hierzu, wenn deutlicher Druck vorliegt. Wenn jedoch nur eine gewisse Schwere (im Inneren des Körpers) verspürt wird ohne entsprechenden Druck, so ist das Gebet nicht verboten. Wenn Druck vorliegt, so ist das Gebet verpönt. Manche sagten, es sei makrûh tanzîhan (eine leichtere Form von Verpöntheit), weil damit die Demut beeinträchtigt wird. Wenn man befürchtet, dass die Gebetszeit verstreichen könnte, falls man zur Toilette geht, dann ist das Gebet vorzuziehen. Es gilt als korrekt, jedoch makrûh – so hat es An-Nawawî gesagt – und eine Wiederholung des Gebets ist erwünscht.
In den Fatwâs des „Ständigen Komitees“ heißt es hierzu: „Die Weisheit dahinter – und Allâh weiß es am besten – ist, dass dies die Demut im Gebet blockiert. Sollte man in diesem Zustand beten, so ist das Gebet gültig, doch unvollständig und von der Perfektion entfernt. Der Beleg ist der erwähnte Hadîth. Doch eine Wiederholung des Gebets ist nicht vorgeschrieben. Wenn man jedoch schon mit dem Gebet begonnen hat und diesen Druck verspürt, weil er erst während des Gebets entstanden ist, so ist das Gebet korrekt. Es liegt keine Verpöntheit vor, solange das Bedürfnis den Betenden nicht davon abhält, das Gebet vollständig abzuschließen.
(Wa Allahu a'lam)
Und Allâh weiß es am besten!