Hallo, ich habe folgende Frage zum Elterngeld. Ich bin in einem festen Berufsverhältniss. Dieses habe ich für ein Sabbatjahr für 12 Monate pausiert.
Im August fange ich wieder an in meinen Job zu arbeiten. Wie würde das Elterngeld berechnet werden, wenn ich z.B. im Oktober schwanger werden, und ab Februar in Elternzeit müsste, weil ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Wird die Zeit in dem ich den Lohn für den Mutterschutz bekomme mit in die Berechnung für das Elterngeld berechnet, oder nur das Einkommen vor dem Mutterschutz?