Wenn ich mich auf den Weg zu einem Feuerwehreinsatz mache, darf ich ja auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
So gilt in einer solchen Situation, wenn die Gefährdung und/oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, für mich nicht die StVO.
Meine Frage ist jetzt, ob ich auch ein rotes Blinklicht auf das Dach meines PKW stellen darf, damit die anderen Fahrer darauf aufmerksam werden, dass etwas los ist (rot, da ich davon ausgehe, dass ein blaues grundsätzlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten ist.