Die erste Antwort von StupidGirl stimmt, die zweite leider nicht.
Für eine NÄ ist ein wichtiger Grund erforderlich.
Wenn im Namensänderungsrecht eine Sache überhaupt nicht geht, dann die Umstellung der Reihenfolge der Vornamen.
Rufnamen (im rechtlichen Sinn) gibt es nicht. Hat der BGH schon anno Zwieback entschieden.
Generell sollte man sich mit solchen Fragen an die wenden, die wirklich Ahnung haben, also an die Namensänderungsbehörden.
Je nach Wohnort das Standesamt, der Landrat, in M das KVR, in einigen Bezírken in B das Rechtsamt. Anruf im Rathaus Deiner Gemeinde bringt Dich mit Sicherheit weiter als nebulöe bis falsche Antworten hier und anderswo.