Zweiteausbildung Schülerbafög oder Studentenbafög?

1 Antwort

https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/zweitausbildungen/zweitausbildungen.html

Die Entscheidung nach § 7 Abs. 2 BAföG ist unabhängig davon, ob für die erste Ausbildung Ausbildungsförderung in Anspruch genommen wurde bzw. werden konnte. Das bedeutet, dass der Grundförderanspruch auch dann ausgeschöpft ist, wenn für die zuvor abgeschlossenen Ausbildung gar keine Ausbildungsförderung bezogen wurde: Denn Ausbildungsförderung soll grundsätzlich nur gewährleisten, dass eine erste qualifizierte Ausbildung nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.

Ansonsten kannst Du hier nachfragen :

https://www.bafög.de/bafoeg/de/services/kontakt/kontakt_node.html