Zweikampf im Mittelalter?

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Der gerichtliche Zweikampf wurde auch Gottesurteil genannt, stand aber nur Adeligen zu, die von einem anderen Adeligen verklagt wurden. Der Beklagte konnte die Klage dadurch abstreiten, dass er sich auf Gottes Gerecvhtigkeit erief, die ihm in einem Zweikampf den Sieg bringen würde,

Wer allerdings dieses Gottesurteil durch Zweikampf heraufbeschwor, war auch verpflichtet, zum Kampf zu erscheinen. Wenn er das trotz mehrfacher Aufforderung nicht tat, fürhrte der Kläger ein Scheingefecht gegen den Wind aus und bekam das Recht zugesprochen.

Wenn der Kampf tatsächlich stattfand, entschied sein Ausgang darüber, ob er angeklagt werden konnte oder die Klage fallen gelassen werden musste.

Einfache Menschen konnten einen solchen Kampf nicht ausfechten, da sie weder die Waffen noch die Rüstunugn dafür hatten.