Zwangseinweisung wegen Essenskontrolle und oberflächlicher SVV?
Hallo ihr Lieben. Ich habe mal eine Frage zur Freiheit und dem Entzug. Und zwar, wann darf mich ein Hausarzt in eine Klinik zwangseinweisen? Das verstößt doch gegen meine Freiheitsrechte?! Und was wäre, wenn man nicht mehr regelmäßig isst und sich selbst oberflächlich verletzt, darf er das dann? Wann kommt das ganze vor Gericht? Das Vertrauensverhältnis zu Ärzten wäre doch komplett im Eimer, wenn er das tun würde 🙄 über eine Antwort würde ich mich freuuuen!!
5 Antworten
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Eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist zulässig, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, also die Gefahr einer schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigung oder gar dem Tod, und es kein gelinderes Mittel gibt, um die Gefahr abzuwenden (z.B. eine freiwillige ambulante Therapie o.ä.).
Oberflächliche Selbstverletzung fällt da grundsätzlich nicht darunter. Bei Nahrungsverweigerung/Unterernährung hängt es von den Umständen ab. Wenn du dadurch so stark abmagerst, dass es lebensbedrohlich wird, wäre eine Zwangseinweisung zulässig, ansonsten nicht.
Ausnahmen bestehen, falls du noch minderjährig, also unter 18 bist. Dann wäre eine zwangsweise Unterbringung mit Einwilligung deiner Eltern auch in weniger schweren Fällen möglich, wenn du an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leidest.
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Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten kann u.A. dann erfolgen, wenn eine erhebliche Eigengefährdung vorliegt.
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Aber nicht in einer Klinik, gegen meinen Willen, ich könnte nicht weiterstudieren. Kurz gesagt, ich würde sehr viel verlieren - eigentlich alles, was mir momentan Halt gibt. Weiß nicht, ob das förderlich wäre
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Mit einer Psychotherapie wäre ich ja auch vollkommen einverstanden, aber das einweisen uff nee
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Verhältst Du dich na bestem Wissen und Gewissen verantwortlich in deinem Tun?
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ich weiß was ich tue. Ich bin mir sehr klar und bewusst. Also denke ich schon, das ich das tue
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Lebenserhaltende Massnahmen stehen über deinen persönlichen Freiheitsrechten und können dir entzogen werden. Ist ungefähr dasselbe, wie wenn jemand auf der Brücke aussen am Geländer steht. Er kann auch seine Freiheitsrechte reklamieren, nützt aber nichts.
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Ja das stimmt, der Mensch will sich ja dann umbringen. Ich aber nicht. Ändert das was an der Sache? Ich kenne mich leider nicht aus
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Spätestens wenn du eine Gefahr für dich selbst oder andere darstellst
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Selbstverletzung ist ja keine Gefahr es ist höchstens eine Beschädigung bzw. Momentane Lösung
Also sage ich das alles lieber nicht?