Zurückzahlen? Oder nein?

1 Antwort

Ja, sowas gibt es. In der Regel sind einige Qualifikationen die man zur Ausübung des Berufs benötigt, daran gebunden, das man eine vorher vertraglich vereinbarte Zeit im Unternehmen bleibt.

Beispiel:

Führerschein Klasse CE für Berufskraftfaherer, der Arbeitgeber zahlt den Führerschein, bindet den Azubi dafür für 3 oder 5 Jahre ans Unternehmen. Scheidet der Azubi aus Gründen aus, die er selbst zu verantworten hat, aus dem Unternehmen aus, kann er zur anteiligen übernahme der Kosten verpflichtet werden.

Sowas gibt es auch für Piloten und zb. Versucherungsfachleute (nicht der ausbildungsberuf "versicherungskaufmann" sondern der Beruf Versicherungsfachmann und die erorderliche externe Sachkundeprüfung)


Rotwasser72 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 08:32

Kennen sie sich da aus? In der Altenpflege ist das da auch so?

0
Rotwasser72 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 08:41
@verreisterNutzer

Es geht darum das ich die neue Fachkraft-Ausbildung anfange aber vollschulisch nun ärgert es mich etwas das ich nich doch berufsbegleitend mache falls man nicht zurückzahlen müsste.

Unterschied: als berufsbeg.. arbeitet man zwei mal die woche ca. als ausgelernte Kraft.

Vollschulisch verdient man 3 Jahre normales Azubi Gehalt.

0