Zur Gruppenarbeit mit Jungs zwingen?
Hallo Wir hatten gestern Deutsch und mussten dort eine Gruppenarbeit machen.Ich war mit 2 anderen Mädchen in der Gruppe,aber eigentlich sollte mindesten ein Junge dabei sein.Da wir nicht besonders beliebt sind wollte kein Junge mit uns machen und so waren die Jungs schon in anderen Gruppen und wir blieben eine Mädchen Gruppe.Unsere Lehrerin war damit nicht einverstanden und wollte meine Freundin in eine reine Jungengruppe stecken.Meine Freundin weigerte sich ,da wir es unfair finden ,dass wir aufgeteilt werden denn wir finden es sollte alles nochmal neu gemischt werden.Alle hatten eine Gruppe mit mindestens 2 Mädchen und meine Freundin fand es nicht gerecht als einziges Mädchen in eine Jungengruppe gesteckt zu werden.Darf die Lehrerin sie dazu zwingen?
8 Antworten
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Im Arbeitsleben muss man auch mit Leuten zusammenarbeiten, die einem nicht passen. Daher ist eure Reaktion Kindergarten Niveau.
Eine zufällige bzw. vom Lehrer gesteuerte Einteilung hat einen entscheidenden Vorteil: sie ist authentisch. Wenn es um Zusammenarbeit und Teamwork geht kann man sich im Leben in den seltensten Fällen aussuchen, mit wem man zusammen arbeitet. Da Schule auf das Leben vorbereiten soll ist es logisch, dass schon hier geübt wird mit verschiedenen Charakteren ein Team zu bilden.
http://schuelerecke.net/schule/tipps-fuer-lohnende-gruppenarbeit-im-unterricht/#gruppen
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Sie soll mit den Leuten eine Gruppenarbeit machen und nicht alle auf ein Date einladen, sie sollte sich mal beruhigen!
Abgesehen davon kann die Lehrerin deine Freundin nicht zwingen irgendwas zu machen, aber sie muss eben mit Konsequenzen für ihre Note rechnen
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Manchmal muss man die Dinge einfach lernen zu akzeptieren. Sag deiner Freundin mal, dass dass Leben kein Wunschkonzert ist!
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Die Lehrerin hat das Recht den Unterricht so zu gestalten, wie sie es pädagogisch sinnvoll betrachtet (bspw. Paragraph 100 Abs. 2 SchulG MV). Schülerinnen und Schüler haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer zu befolgen, die dazu bestimmt sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten (Paragraph 53 Abs. 2 S. 2 SchulG MV).
Zwingen kann man nicht, man muss dann aber mit der entsprechenden Note leben.
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Klar darf sie das! Im Arbeitsleben müsst ihr auch mit Leuten zusammenarbeiten, mit denen ihr vielleicht nicht so gut klar kommt.
Es geht ja auch nur um eine Gruppenarbeit, nicht darum, mit wem ihr den Rest eures Lebens die Zeit verbringen müsst.
Euer verhalten ist einfach nur kindisch.