Zuchtgenehmigung für Wellensittiche!

12 Antworten

An alle, die gerne züchten wollen:

Bitte überlegt euch das sehr gut!!! Bei einer Vogelbrut können zahlreiche gefährliche Komplikationen auftreten. Das reicht von Legenot über Aggression bis zu Behinderungen der Küken und es kann leicht den Hahn, die Henne, die küken oder mehrere davon das Leben kosten!

Jeder, der mit dem Gedanken spielt, seine Sittiche brüten zu lassen, muss sich über alle Risiken im Klaren sein und allen Problemen gewachsen, sodass er im Notfall sofort die richtigen Schritte einleiten kann.

Jeder, der sich nicht ausreichend informiert hat und seine Tiere nicht korrekt auf die Brut vorbereitet hat, spielt mit dem Leben seiner Tiere, wenn er sie brüten lässt.

Ich bin in "meinem" Forum schon oft Zeugin schrecklicher Entwicklungen bei Bruten geworden und würde mich, obwohl ich mich gut mit Wellis auskenne, diesem Risiko nicht aussetzen. Also bitte bitte nicht einfach so brüten lassen, sondern erst richtig gründlich informieren und vorbereiten.

Alles über die Zuchtgenehmigung, Risiken bei der Brut und darüber, wie man ungewollten Nachwuchs verhindern kann, findet ihr hier:

http://www.welli.net/wellensittichzucht.html

Zum Wohle eurer Tiere - Erst gut informieren, dann erst züchten ;)

Ein "Zuchtergebnis" ohne jede Genehmigung! - Nur die Natur entscheidet über Zulässigkeit und Erfolg - zumindest bei meinen Falken!

 - (Wellensittich)  - (Wellensittich)

Juhei14  07.08.2010, 11:59

Aber für Papageienvögel ist es in Deutschland genehmigungspflichtig!

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Ja, auch die Privatperson, die nur EIN EINZIGES MAL züchtet, braucht diese Zuchtgenehmigung!

Diese Zuchtgenehmigung gilt (in diesem Fall) NUR für Papageienvögel, die als Exoten gelten. Für andere Vogelarten gibt es mitunter keinen Genehmigungszwang. Um Missmut zu vermeiden, erläutere ich hiermit die wichtigsten Gründe, warum dieser Genehmigungszwang bei Wellensittichen besteht:

  • nur mit Zuchtgenehmigung kann man die gesetzl. vorgeschriebenen Fußringe für den Nachwuchs erwerben. Die Fußringe sind der "Personalausweis" jedes Vogels, mit dem er sich eindeutig identifizieren lässt und ermittelbar ist, wie alt der Vogel ist und woher er stammt
  • Im Falle einer meldepflichtigen Krankheit (z. B. der Papageienkrankheit), kann der Ursprung genau ermittelt werden. Die Papageienkrankheit ist unter anderem auf den Menschen übertragbar (und kann tödlich verlaufen), daher ist eine lückenlose Verfolgung und Behandlung der Krankheit enorm wichtig für Mensch und Tier
  • Falls ihr Jungvögel verkauft, kann der Käufer sichergehen aus einer genehmigten und kontrollierten Zucht Vögel zu erstehen und die Betrugsgefahr ist gering, ebenso habt auch ihr genau dokumentiert, wer wann welchen Vogel von euch gekauft habt und habt mehr Kontrolle darüber in welche Hände eurer Vögel kommen
  • Für die Zuchtgenehmigung muss man eine Sachkundeprüfung ablegen, die garantiert, dass der Vogelhalter ausreichend Kenntnisse über Krankheiten der Vögel und natürlich ihrer Bedürfnisse vor, während und nach der Brut Bescheid weiß - zum Wohle seiner Tiere und seiner Gesundheit
  • Papageienvögel waren und/oder sind in der freien Wildbahn auf der Liste der bedrohten bis stark bedrohten Tierarten und stehen unter Artenschutz. Durch die Zuchtgenehmigung, die genaue Bestandserfassung und die vorgeschriebenen Fußringe, wird sichergestellt, dass es sich bei euren Vögeln um NACHZUCHTEN handelt und nicht etwa um importierte Wildfänge. Die Zuchtgenehmigung dient also auch dem Artenschutz.

Die Absicht zur Zucht/zum Erwerb der Zuchtgenehmigung muss auf dem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt angemeldet werden. Ihr erhaltet Material, mit dem ihr euch auf die Sachkundeprüfung vorbereiten könnt und müsst verschiedene Bedingungen erfüllen, die Vorort durch einen Veterinär kontrolliert werden:

  • Ihr müsst artgerechte Haltungsbedingungen eurer Tiere einhalten, also ausreichend großer Käfig/Voliere, artgerechte Ernährung und Käfigeinrichtung, ausreichende Hygiene, geeignete Brutkästen ...
  • Ihr müsst über einen "Quarantäneraum" verfügen, der ausreichend hygienisch gereinigt werden kann. Im Falle einer ausbrechenden Krankheit können kranke Tiere dort separat vom gesunden Bestand untergebracht werden, bis sie vollständig gesund sind und der Raum anschließend desinfiziert werden. Am besten eignen sich Räume mit Fließen/Kacheln. Auf keinen Fall Teppichböden! Natürlich darf es sich bei dem Raum nicht um einen Wohnraum handeln. Das Badezimmer kann unter Umständen akzeptiert werden, sofern ein weiteres Bad vorhanden ist.
  • Auch bei einmaliger Zucht, müsst ihr ein Amtliches Nachweisbuch erwerben (bei Zuchtvereinen erwerbbar)! In diesem Nachweisbuch werden all eure Vögel mit Ringnummer, Kaufdatum und Herkunftsort eingetragen, sowie jedes einzelne Küken. Wird ein Jungvogel verkauft, muss dies mit Datum, Ringnummer, Käufer etc. ebenfalls eingetragen werden. Das Gleiche gilt bei ausbrechenden Krankheiten mit behandelndem Tierarzt, Medikamenteneinsatz, verstorbenen Vögeln usw.
  • Ihr müsst damit rechnen vom Veterinäramt in (un)regelmäßigen Abständen kontrolliert zu werden. Vor allem wenn ihr mehr als einmal brüten lasst.

Die KOSTEN für diese Prüfung werden von Fall zu Fall berechnet. Der Kostenrahmen liegt zwischen 10 € und 5.000 €. Für private Züchter mit kleinem Zuchtstamm und für einmalige Bruten sollten die Kosten in der Regel unter 100 € liegen.

Es mag vielleicht lästig erscheinen auch für einmaliges Züchten eine Genehmigung zu erwerben, aber illegaler Vogelnachwuchs kann euch ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro einbringen. Außerdem ist die Zuchtgenehmigung für Züchter und Vögel von Vorteil. Seht sie also nicht als bürokratische Schikane, sondern seht sie als Sicherung für das Wohl von Mensch & Tier!

du brauchst eine! Informier dich doch mal beim Tierarzt oder in einer Zoohandlung!