zu welcher Gewaltenteilung gehört der bundespräsident? BITTTEE HILFFFEE
4 Antworten
Der Bundespräsident kann der Exekutive zugeordnet werden,[1] er hat allerdings auch Befugnisse außerhalb der Exekutive und wird deswegen teils als „über den drei Gewalten stehend“[2] betrachtet.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29
Exekutive. Er ist das formale Staatsoberhaupt ("Formal" deshalb, weil er in D und Ö die Gesetze in der Praxis nur mehr unterschreibt und keinen wirklichen Einfluss darauf ausüben kann. Außerdem stellt sich die Frage der Legitimation - in D wird er bestellt, in Ö direkt gewähtl.).
Lg
Er ist Verfassungsorgan. Das Amt jedenfalls. Exekutive
Das Verfassungsorgan steht über den drei Gewalten, glaube ich; man müßte es, da der Präsident Gesetze unterschreibt, Regierunhgen ernennt und so, wohl zur Legilative rechnen. Oder?
Ich würde ihn auch zur "Exekuive" zählen. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/RegierungundVerfassung/regierung-und-verfassung.html