Zu meinem Freund in die Schweiz ziehen
Hallo, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. Mein Freund (17) ist vor 1 1/2 Jahren in die Schweiz gezogen mit seinen Eltern. Ich lebe hier in Deutschland. Mein Freund und ich (16) sind seit einem Jahr zusammen. Wir haben dieses Jahr beide eine Ausbildung angefangen und sind im Sommer 2013 damit fertig. Nach meiner (unserer) Ausbildung möchte ich zu ihm in die Schweiz ziehen. (wahrscheinlich italienische Schweiz). Und meine Frage ist: Wie läuft sowas ab? Wie lange kann ich mich da aufhalten? MUSS ich mir da eine Arbeit suchen? Oder kann ich erstmal ein Jahr "Hausfrau" spielen und mir erstmal das Italienisch beibringen? Das ist wichtig, da ich dort sonst verloren bin und so ein billigjob will ich auch nicht. Hab ich da nur ein 3-monatiges Aufenthaltsrecht? Kann man da irgendwas machen, damit ich einfach erstmal ne Zeit arbeitlos bleiben kann, und mich mit ihm um unsere Wohnung kümmern.. Umzug etc.. erstmal einleben.. Sprache lernen.. ihr wisst schon.. Heiraten wäre eine "Lösung".. aber man will ja erstmal schauen ob das auf Zeit auch wirklich mit uns beiden klappt. Hat da jemand Ahnung von und kann mir das etwas erklären und mir Ratschläge geben oder wie schon erwähnt, sagen, ob ich mich da n Jahr oder so arbeitslos aufhalten kann um die Sprache usw lernen zu können? BITTE UM ERNSTGEMEINTE UND LIEBE ANTWORTEN. Danke im Voraus.
4 Antworten
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Du kannst Dich für 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ohne Aufenthaltsbewilligung. Du kannst auch, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in Deutschland erworben hast, während der 3 Monate die Arbeitslosenunterstützung von Deutschland beziehen. Wichtig: Melde deinen Aufenthalt in CH zur Jobsuche unbedingt vorher bei der Arbeitsagentur in D an, nur dann hast Du Anspruch. Willst Du länger als 3 Monate in CH leben, benötigst Du als EU-Bürgerin eine Aufenthaltsbewilligung. Es gibt verschiedene. Hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kannst Du die Aufenthaltsbewilligung B erhalten, die gilt für 5 Jahre. Wenn Du nach den 3 Monaten nicht in der Schweiz selber arbeitest, musst Du zumindest nachweisen, dass Du für deinen Unterhalt selber sorgen kannst. Wenn Du in die Schweiz gehst, musst Du Dich auch selber krankenversichern. Diese Infos und vieles weitere auch auf www.schweizbuch.de
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Hier steht (fast) alles, und sonst kannst Du Dich bei den angegebenen Adressen melden. Die können Dir Deine Fragen besser beantworten als jeder (!) User hier...
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Frage doch deinen Freund, der muß es doch am besten wissen.
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Ist der Umzug und der Aufenthalt so ohne weiteres moeglich? Umzug: ja. Aufenthalt: Erkundige Dich im betreffenden Kanton, wo Du hinziehst, bei der Gemeinde und bei der Fremdenpolizei des Kantons. Die Regelungen und Anforderungen sind nämlich von Kanton zu Kanton verschieden, deshalb kann ich Dir hier nicht eine generell gültige Antwort geben.
Aendern sich die Aufenthaltsbestimmung, wenn man dort einen Beruf lernt, studiert od. an einem Austauschprogramm teilnimmt? Auch hier fragst Du am besten auf der entsprechenden Gemeindeverwaltung an.
Unter
kannst Du mal unter Kantone usw. den entsprechenden Kanton anklicken und Dich dann dort "durchsuchen".