Zu meinem Freund in die Schweiz ziehen

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Du kannst Dich für 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ohne Aufenthaltsbewilligung. Du kannst auch, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in Deutschland erworben hast, während der 3 Monate die Arbeitslosenunterstützung von Deutschland beziehen. Wichtig: Melde deinen Aufenthalt in CH zur Jobsuche unbedingt vorher bei der Arbeitsagentur in D an, nur dann hast Du Anspruch. Willst Du länger als 3 Monate in CH leben, benötigst Du als EU-Bürgerin eine Aufenthaltsbewilligung. Es gibt verschiedene. Hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kannst Du die Aufenthaltsbewilligung B erhalten, die gilt für 5 Jahre. Wenn Du nach den 3 Monaten nicht in der Schweiz selber arbeitest, musst Du zumindest nachweisen, dass Du für deinen Unterhalt selber sorgen kannst. Wenn Du in die Schweiz gehst, musst Du Dich auch selber krankenversichern. Diese Infos und vieles weitere auch auf www.schweizbuch.de


vaaany 
Beitragsersteller
 07.11.2010, 22:21

danke dir, werd mich da mal erkundigen.

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Hier steht (fast) alles, und sonst kannst Du Dich bei den angegebenen Adressen melden. Die können Dir Deine Fragen besser beantworten als jeder (!) User hier...

http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

Frage doch deinen Freund, der muß es doch am besten wissen.

Ist der Umzug und der Aufenthalt so ohne weiteres moeglich? Umzug: ja. Aufenthalt: Erkundige Dich im betreffenden Kanton, wo Du hinziehst, bei der Gemeinde und bei der Fremdenpolizei des Kantons. Die Regelungen und Anforderungen sind nämlich von Kanton zu Kanton verschieden, deshalb kann ich Dir hier nicht eine generell gültige Antwort geben.

Aendern sich die Aufenthaltsbestimmung, wenn man dort einen Beruf lernt, studiert od. an einem Austauschprogramm teilnimmt? Auch hier fragst Du am besten auf der entsprechenden Gemeindeverwaltung an.

Unter

http://www.sharelook.ch/

kannst Du mal unter Kantone usw. den entsprechenden Kanton anklicken und Dich dann dort "durchsuchen".