Zoll bei messer bestellung aus dem Ausland?

2 Antworten

kann es zu einer Strafe führen?

Ja, das kann es.

Butterflymesser sind laut Waffengesetz verbotene Gegenstände.

Jeglicher Umgang damit ist verboten.

Kaufst Du (z.B. im Internet) ein Butterfly, dann hast Du in dem Moment wo Du den "Kaufen"-Knopf klickst nach deutschen Waffengesetz "Umgang mit einem verbotenen Gegenstand".

Denn "Umgang" mit einer Sache hat, "wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt" (siehe §1 Absatz 3 WaffG).

Dazu muss das Produkt nicht einmal bei Dir zu Hause ankommen. Somit ist alleine schon der Klick auf „Kaufen“ eine Straftat (Verstoß gegen das Waffengesetz). Und dann kann es eben passieren, dass anstelle des bestellten Gegenstandes ein Strafbefehl zu Dir nach Hause geliefert wird.

Ein entsprechendes Beispiel siehe hier: Strafbefehl nach Hause geliefert bekommen

Wenn es "dem Wesen nach" ein solches Messer ist, dann ist es auch verboten. Ob es beim Kauf spitz/scharf war spielt dabei keine Rolle, solange es theoretisch irgendwie geschärft werden kann (siehe Antwort von Leestiger).

  

Wenn Du nur etwas haben willst mit dem Du auch so "herumfuchteln" und Tricks lernen kannst, dann hole Dir etwas was dem Wesen nach kein Messer ist und somit nicht unter das Waffengesetz fällt. Z.B. ein Spyderco BaliYo (einen Kugelschreiber mit Schwenkgriffen). Damit kannst Du das selbe machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.
Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Das Butterfly wird dir eine Strafe einbringen, weil ein Trainer in Deutschland nicht spitz, nicht scharf und nicht schärfbar sein muss.

Jeder Umgang verboten!

Und da wohl aus Metall - gibt's ne Strafanzeige..

Bevor nun von irgendwelchen Schlaubergern wieder kommt "kann man nicht schleifen wegen der Löcher"...

https://youtube.com/shorts/GMUNPFOJipE?si=LlZzx07h0XZRzG1k

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze

NicoJnsh 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 04:42

Aber der Besitz eines trainers ist legal oder? Solange ich es zuhause lasse und logischerweise nicht schärfe

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Leestiger  20.08.2024, 11:16
@NicoJnsh

Wenn dieser nicht schärfbar ist!

Was verstehst du nicht an der Antwort!

Ja denkst du denn das "Trainer"weltweit das selbe bedeutet, weltweit die selben Voraussetzungen an einen Trainer gestellt werden?

Es gilt hier bei uns das deutsche Gesetz!

Und es heißt UMGANG VERBOTEN

Also Kauf, Besitz auch nicht!

Es interessiert also nicht ob "nur Zuhause" - der Zoll wenn das abfängt gibt es an die Staatsanwaltschaft ab wegen Umgang mit einer verbotenen Waffe.

Straftat!

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Waldmensch70  20.08.2024, 12:17
@NicoJnsh
Aber der Besitz eines trainers ist legal oder? Solange ich es zuhause lasse und logischerweise nicht schärfe

Nein, so lange es dem Wesen nach ein Butterflymesser ist darfst Du keinerlei Umgang damit haben. Du darfst es also nicht einmal erwerben!

Ob es aktuell gerade „stumpf“ ist, das spielt dabei keine Rolle, wenn es geschärft werden kann.

Und das hat mit „Führungsverbot in der Öffentlichkeit“ nichts zu tun, es ist also egal, ob Du es „zuhause lässt“. Denn Butterflymesser sind verbotene Gegenstände, das ist etwas Anderes als „lediglich ein Führungsverbot“.

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NicoJnsh 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 12:42
@Leestiger

Die app ist doch zum fragen stellen? Also warum darf ich nicht nachfragen??

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Leestiger  20.08.2024, 12:58
@NicoJnsh

Weil eine Nachfrage auf "total verboten" keinen Sinn macht!

Du willst Sammler sein und kennst nicht mal die einfachsten Gesetze dazu?

Wenn dir jemand schreibt "Umgang verboten" dann kommt die Behauptung "aber hab es doch nur Zuhause" als ob du als Sammler nicht wüsstest was "Umgang" bedeutet??

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

Kein Schwein redet von führen, sondern von UMGANG!

Du sollst es lassen, fertig, verboten, Straftat, geht ab 1-1,5 Monatslöhnen los!

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