Zoll- bzw. Bundespolizei Ausbildung trotz Steißbeinfistel

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nein, nicht unbedingt! 100%
Ja, Ausschluss! 0%

3 Antworten

Ich verstehe nicht warum du dir da so ein Stress machst. Lass doch einfach deine Steißbeinfistel entfernen und nach spätestens zwei Wochen bist du wieder vollkommend uneingeschränkt fit und einsatzfähig.


TheMonkeynator 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 17:48

Ja so war eig. auch mein Plan.

Ein Problem ist aber, dass auf der Startseite der BuPO steht, es darf in den letzten 12 Monaten keine OP durchgeführt worden sein.

Das gibt mir leider zu bedenken..

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marcco  17.03.2014, 17:51
@TheMonkeynator

Aufkeinen Fall ohne Rücksprache mit dem Med. Dienst operieren lassen! Laut PDV 300 führt das automatisch zu einer Dienstunfähigkeit.

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verreisterNutzer  17.03.2014, 17:58
@TheMonkeynator

Ja gut, dann solltest du da auf jeden Fall vorher Rücksprache halten. Allerdings ist das entfernen einer Steißbeinfistel eine solch kleine und kurzzeitige Angelegenheit, dass ich mir nicht vorstellen könnte, dass die Behörden daraus einen großen Hehl machen.

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TheMonkeynator 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 18:01
@verreisterNutzer

Ja ich hoff mal das des eine "Kleinigkeit" ist, weil ich sonst meinen Traumberuf nicht ausüben darf. Es gibt ja auch Lasermethoden, nach dem es nicht mal eine offene Wunde gibt.

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marcco  17.03.2014, 18:07
@TheMonkeynator

Das Problem ist, dass die PDV 300 bindend ist und die Ärzte somit keinen Ermessensspielraum haben und zu beurteilen ob das nun eine Kleinigkeit ist oder nicht. Was da drin steht ist "Gesetz". Daher kann nur den Med. Dienst da Auskunft geben. In der Regel dürfte man da aber eine Lösung finden. Da sagst ja selbst, dass es auch Lasermethoden gibt.

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verreisterNutzer  17.03.2014, 18:09
@TheMonkeynator

Naja, die Metzgermethode ist sowieso schon veraltet. Laser wurde mir damals abgeraten, weil nicht so effektiv. Habe mich schließlich für "Pit-Picking" entschieden. Wurde ambulant gemacht und ich konnte nach einer Stunde wieder nach Hause und am nächsten Tag ohne jegliche Beschwerden zur Arbeit. Kann ich nur weiterempfehlen.

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TheMonkeynator 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 18:19
@verreisterNutzer

Ok. Vielen Dank für eure Antworten, hat mich etwas erleichtert :).

In 2 Wochen hab ich dann die Untersuchung, falls ichs nicht vergesse und wenn es euch interessiert könnte ich drunter schreiben ob es ein Problem darstellt oder nicht.

@DerKolibri: also habe bis jetzt nur gute Erfahrungsberichte über die Lasermethode gehört, man muss da trotzdem seeeeehr tief in die Tasche greifen. Also billig ist sowas nicht. Aber lieber einmal richtig damit es auch nicht wieder auftaucht und wenn man garantiert das es nach dem Lasern nicht mehr auftritt, bezahlt man auch mit einem guten Gewissen.

Naja mal sehen was daraus wird :).

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Nein, nicht unbedingt!

Grundsätzlich kann dir dazu nur der Medizinische Dienst deiner Einstellungsbehörde Auskunft geben. Die Vorraussetzungen für eine Polizeidiensttauglichkeit sind in der PDV 300 bundesweit festgelegt. Diese ist jedoch nfD, also nur für den Dienstgebrauch. Daher kannst du das ganze nicht genau aus den Vorschriften nachlesen. Wie das beim Zoll ist weiß ich leider nicht.

Laut PDV 300 könnte es aufjedenfall ein Problem darstellen, wenn das ganze operiert werden muss, da man durch eine Operation innerhalb der letzten 12 Monate automatisch Polizeidienstuntauglich wird.

Ruf am besten den Med. Dienst an und frag ganz unverbindlich nach. Ich hab während meinem EVA auch gefühlte 10 mal angerufen und die waren jedesmal echt nett und haben versucht zu helfen.

Viel Glück! Gruß marcco


TheMonkeynator 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 17:58

Dir auch vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber eine kleine Frage, soll ich den Med. Dienst anrufen der für mich verantwortlich ist, also den Arzt, welcher mich untersucht oder ist das ein Allgemeiner Arzt? Also einer der nicht direkt was mit meiner Einstellung zu tun hat.

MfG, The Monkeynator

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marcco  17.03.2014, 18:06
@TheMonkeynator

Wenn du die Nummer des Med. Dienstes hast, welcher für dich verantwortlich ist, würde ich da anrufen. Welchen Arzt du am Ende bekommst ist, weiß man davor nicht. Das dürften Polizeiärzte sein (Zumindest ist das bei der Polizei Niedersachsen so). Ansonsten ist meinst bei den Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen eine Nummer angegeben. Da einfach anrufen. Im Grunde ist es so oder so egal, da die PDV 300 bindend ist und sich der Ermessensspielraum der Ärzte somit auf Null reduziert. Du solltest also von jedem Med. Dienst die gleiche Antwort bekommen.

Gruß marcco

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