Zinsberechnung Gerichtsverfahren?

3 Antworten

Meiner Meinung nach ab Fälligkeit der Forderung.

Zinsen auf Nebenforderungen sind meiner Kenntnis nach je ab deren Fälligkeit zu berechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Verzinst wird ab Rechtshängigkeit (nicht erst ab Urteil) bis zur vollständigen Begleichung der Forderung (§ 291 BGB) mit im Regelfall fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die genaue Verzinsung kannst du aber dem Urteil entnehmen.

Ich verlinke dir hier gerne einmal einen entsprechenden Rechner:

https://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Wikifreak  05.07.2024, 13:16

Du hast als Einziger die Frage richtig gelesen.

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nur wenn im Urteil steht; zuzüglich Zinsen

ist nicht der Fall. müssen nur die 22.000 gezahlt werden


1994June1994 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 10:20

Im Urteil steht, dass Zinsen zustehen. Die Frage ist nur, bis wann die Zinsrechnung erfolgt? Ab Rechtanhängigkeit ist klar, gilt dann aber der Urteilstermin des LG (08.12.2023) oder der Urteilstermin des OLG (03.07.24)

Bei über 8% macht das schon ein kleines Sümmchen aus... 😉

Lieben Dank

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