ZGG oder tatsäliche Gesamtmasse für Anhänger?
Hallo zusammen,
Ich habe eine frage, unzwar will ich mit irgendwann einen Trabant zulegen und will diesen mit einem Autotrailer zu uns nach Hause transportieren. Unser Passat darf 1800 KG (gebremst) ziehen und Anhänger + Trabant wiegt vielleicht 1200-1400 KG zusammen. Meine frage dabei ist, da diese Anhänger ja meist eine maximale Nutzlast von 2,5 T haben, ob ich dabei dann die maximal ZGG oder die tatsächliche Gesamtmasse des Trailers berücksichtigen muss oder im kurzen: Darf ich den Trailer mit Trabant drauf (solange alles zusammen nicht 1,8 T überschreitet) mit unserm Passat ziehen?
LG Till
2 Antworten
Für den Führerschein ist das zGG entscheidend. Du brauchst also einen Führerschein, mit dem du 2500 kg Anhänger ziehen darfst (falls mit "maximale Nutzlast" das zGG gemeint wäre).
Für das Zugfahrzeug, ob dies mit dem Anhänger klarkommt, ist dessen tatsächliches Gewicht entscheidend. Hier musst du also die 1800 kg einhalten.
Bezüglich Fahrerlaubnis gelten GRUNDSÄTZLICH die zulässigen Gesamtgewichte, bezüglich Anhängelasten immer die TATSÄCHLICHEN.
Wenn Dein Passat 1800kg ziehen darf, dann kannst Du einen Anhänger nehmen, dessen zul. Gesamtgewicht größer ist, solange das tatsächliche Gewicht des Anhängers 1800kg zzgl Stützlast nicht überschreitet. Die Stützlast zählt zum Zugfahrzeug.
Anhängelast = horizontale Belastung
Stützlast = vertikale Belastung