Zeitarbeitsfirma sagen das man nur ein paar Monate arbeiten will?
Ich fange im September an dual zu studieren. Am 15.03. läuft mein aktueller Vertrag aus. Heißt, ich brauche was für zwischendurch. Nun hab ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma beworben weil man da ja auch relativ schnell reinkommt. Am Freitag hab ich dort ein Gespräch. Sollte ich erwähnen, dass ich nur für den begrenzten Zeitraum suche? Die haben ja sicher auch befristete Stellen und können damit besser umgehen als richtige AGs. Bin mir aber nicht so sicher.
4 Antworten
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Wenn Du gesundheitlich und körperlich noch entsprechend flexiblel bist , variable Tätigkeiten zu variablen Schichtzeiten anzunehmen bei einer ZAF , und Du gleichzeitig noch einen gewissen Grad an Mobilität mitbringst , dann wäre es gegenüber einer ZAF nur fair , mit offenen Karten zu spielen mit dem Gegenangebot o.g. Flexiblität .
Im Minimalfall weiss eine ZAF bei einfach neu zu besetzenden Stellen dann zumindest schon mal vorab rechtzeitig , wann Du aufhören wolltest und die sich dann rechtzeitig um Ersatzpersonal bemühen können .
Das wäre in gegenseitiger Vorverhandlung für beide Parteien nur fair .
Auf ausdrücklichen Wunsch des potenziellen Bewerbers läßt sich ein Arbeitsverhältnis dort dann auch von vornherein befristet schließen , wenn der AG mitspielt. Dann sollte man aber darauf achten , bei einem befristet geschlossenen AV entweder eine Probezeitregelung , oder zumindest eine entsprechnde Kündigungsmöglichkeit ( für die Möglichkeit einer "ordentlichen Kündigung trotz Befristung ) explizit im Vertrag zu vereinbaren .
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Eine Zeitarbeitsfirma ist genauso zu behandeln wie ein richtiger Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeber musst du angeben, ob du in Voll- oder in Teilzeit arbeiten möchtest und musst mit offenen Karten spielen. Gleiches gilt bei einer Zeitarbeitsfirma. Die muss darüber Bescheid wissen, ob du längerfristig arbeiten möchtest oder nur für ein paar Monate. Daher ist es durchaus ratsam, wenn du denen Bescheid sagst, dass du eine Arbeit suchst, damit die Lücke gefüllt werden kann. Die Firma kann sich dann rechtzeitig nach neuen Mitarbeitern umsehen und zudem kann dann auch besser eine Kündigungsfrist festgelegt werden.
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Ich bin Personaldisponentin und schätze es sehr, wenn der Bewerber mit offenen Karten spielt. Außerdem kann ich so für alle Beteiligten die bessere Entscheidung treffen.
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Würde ich nicht machen, du hast Probezeit und kannst somit jederzeit Grundlos kündigen, nutz es aus, lass dich einstellen und dann einfach du kommt morgen nicht mehr. Also ich würde es nicht genau so machen, aber warum denn nicht.
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Ich habe selber bei einer ZAF gearbeitet und da gibt es genauso die 6 Monate Probezeit, in der man jederzeit kündigen kann, außer im Vetrag steht halt was anderes, wie 14 Tage kündigungsfrist etc.
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Das hat aber nichts mit Deiner Aussage
und dann einfach du kommt morgen nicht mehr.
Wenn rechtswirksam von einer Seite gekündigt wird , bleibt die vertragliche Pflicht nach wie vor bis zum Ende zu erfüllen . Außer man hat noch Resturlaub und Überstunden , die sich bezahlt abfeiern lassen .
So einfach geht DAS natürlich auch bei ZAF NICHT .
Ein wirksam zwischen AN und AG geschlossener Arbeitsvertrag ist auch bei ZAF rechtsverbindlicher Natur bzgl. Kündigung und Arbeitspflicht bis zum durch Kündigung erstrebten Austrittszeitraum vom Arbeitsverhältnis .