Zeitarbeit! Helferlohn oder Facharbeiterlohn?

7 Antworten

Die Eingruppierung findet gemäß Tarifvertrag immer nach den Anforderungen der Tätigkeit statt - deine persönliche Qualifikation spielt dabei keine Rolle und bleibt erst einmal völlig außen vor.

Fordert der Entleihbetrieb einen Helfer an, dann wird die Stelle auch nur als Helfer bezahlt, da kannst du 10x ein Facharbeiter sein - nur der Verleiher sucht deshalb eine Fachkraft, weil dann die Wahrscheinlichkeit höher ist dass man dich auch nimmt.

§ 2 Eingruppierungsgrundsätze (IGZ - BZA - AMP / DGB)

2.1. Der Arbeitnehmer wird zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entsprechend der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgruppe). Für die Eingruppierung ist die tatsächlich notwendige Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.

Du siehst - schon die Gewerkschaften verhindern durch einen Tarifvertrag die Chance auf eine höhere Eingruppierung und verraten hier ihre Klientel - welcher Entleihbetrieb sucht schon Facharbeiter, wenn das auch ein Hiwi kann... hier kann nur der Verleiher intervenieren, was er aber selten tut, denn sonst ist der Auftrag futsch...

  • dagegen Klagen...

geht zu 98% in die Hose! von 100 Klagen werden 98 abgewiesen - die restlichen 2 haben meist auch nur Teilerfolge.


eno76 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 14:04

Danke schon mal.Sehr net das Du-Ihr euch Zeit nehmt. Ich habe eine Umschulung zum Fachlageristen gemacht und ich habe bei Siemens ein 4 Monatiges Praktikum absolviert. Nun hab ich erfahren das Siemens leute sucht aber ich kann nur über eine Zeitarbeitsfirma reinkommen. Hab mich dann an die Zeitarbeitsfirma gewannt und die sagen aber das ich für die stelle die ich ausgebildet wurde, nur als Helfer eingestellt werden kann. Obwohl ich aus erster Hand weis das Siemens den Facharbeiterlohn an die Zeitarbeit für mich zahlt. Was mach ich nun und an wem kann ich mich wenden? DANKE

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Wie heisst der Seelenverkäufer, bei dem Du beschäftigt bist? Normal kann er keinen Vertrag machen als Helfer, wenn Du eine Fachkraft bist. Er kann Dir aber einen STundenlohn wie den eines Helfers geben, wenn er nicht an den BZA-Tarif gebunden ist. Gehe mal unter ZeitarbeitsCHeck.................Randstad z. B. zahlt nach diesem Tarif. Du wirst aber immer weniger verdienen als woanders - darüber musst Du Dir trotzdem im Klaren sein - dennoch alles besser als Hartz IV oder?


Meinereiner67  15.02.2012, 13:00

Es ist noch längst nicht Alles besser wie Hass 4.

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Panikgirl  15.02.2012, 15:30
@Meinereiner67

Du ich selbst habe fast 9 Jahre mit einer Unterbrechung wegen Zeitvertrag für ein ZA-Unternehmen gearbeitet. Für mich war es ein Super-Wiedereinstieg von der Gastronomie zurück in meinen erlernten Beruf.

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stelari  15.02.2012, 20:42
@Panikgirl

Na - 9 Jahre Anlauf auf dem Sprunbrett raus aus der Leiharbeit... irgendwie nicht so prikelnd und überzeugend ...

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Panikgirl  15.02.2012, 23:44
@stelari

Ich bezeichne es als eine Ausbildung von 9 Jahren - sonst könnte ich meinen jetzigen Job nicht. Aber mal ehrlich? Ich verdiene trotz umfangreichem Wissen, dass ich mir angeeignet habe - heute nicht viel mehr als dort. Tja - Irrsinn;-)

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Moin,

wenn du Tätigkeiten eines Fachartbeiters ausübst, muss man dich auch Tariflich so stellen.

Genau das gehört zu der Betrugsmasche der Branche, dass man nämlich ausgebildete Facharbeiter als Helfer in ihren Berufen einsetzt. - is ja billiger.

Als Helfer sollteste dich auch so wie ein Ungelernter anstellen.

"Welche Schraube soll ich denn drehen, wierum, und womit?"


elachen1972  15.02.2012, 13:39

wenn du Tätigkeiten eines Fachartbeiters ausübst, muss man dich auch Tariflich so stellen.

halte ich für fragwürdig, denn schon der TV sagt, das die Anforderung an den Job die Eingruppierung ausmacht und was zwischen Ver- und Entleiher vereinbart ist erfährt der leiharbeiter wenn nur duch Zufall ...

Die letzten zwei Sätze deines Beitrag halt ich dagegen schon für anwendbar ... Helfer-Job = Helfer-Einstellung...einen auf Karl Napp oder Dorftrottel machen wenn es hart auf hart kommt... Dienst nach Vorschrift...

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Meinereiner67  15.02.2012, 17:55
@elachen1972

Hi,

was zwischen Ver- und Entleiher vereinbart ist erfährt der leiharbeiter wenn nur duch Zufall ...

Das Muss die Leihkeule auch nicht wissen.

Ein ausgelernter Facharbeiter sollte seinen Beruf einigermaßen kennen.

Die Abstufungen in den Neppertarifen reichen von 1. Ungelernt, 2. Angelernt, 3. gelernt ohne Berufserfahrung, 4. gelernt mit Berufserfahrung, 5. gelernt mit Berufserfahrung und Zusatzkenntnissen, 6. gelernt mit Erfahrung + aktuellen Zusatzkenntnissen usw. ...

Wenn einer z.B. im Metallbau weitgehend selbstständig irgendwelche Geländer usw bauen soll und die dann auch selbst verschweißt (ne gültige Schweißbescheinigung ist da Vorschrift, weil n Geländer i.d.R. ne Absturzsicherung ist), würde der regulär nach mindestren EG 5 nach IGZ erhalten müssen. das ist ca 12 €.

Viele Leikeulen werden aber dann mit EG3 o. gar EG 2 abgespeist.

Für ne Leihkeule ist ne Rechtsschutzversicherung beinahe wichtiger, wie ne Krankenversicherung.

Der gelernte Leiharbeiter sollte seine berufsüblichen Fertigkeiten kennen.

Z.B. sollte ein gelernter Metallbauer wissen, dass die "normalen" Arbeiten bei Ommas Gartentörchen aufhören.

Wenn man dann nur als Helfer für n Appel und n Ei dahin geschickt wird, sollte man sich nicht scheuen und sagen:"Ich schweiße das nicht, mach doch selber."

Das ist ähnlich wie bei den Kurierfahrern.

Nur n Führerschein bringt da nicht viel.

Wenn da einer z.B. irgendwelche Röntgenärzte beliefern soll, muss er n extra Zettel haben (Gefahrgut)

Die Leihkeulen werden häufig absichtlich falsch eingruppiert.

Ich habe mal einen erlebt, der hatte gültige Schweißbescheinigungen.

Der der hatte nur Schweißer in seinem Vertrag drinstehen.

Die Leihbude hat den als Angelernter in EG 2 o.3 eingruppiert.

Der hat das stumpf und konsequent durchgezogen.

Der sagte immer:

"Ich bin hier nur als Schweißer bestellt, also schweiße ich aich nur. Ich kümmere mich um meine Schweißnaht und um sonst NIX. Wenn ich mehr machen soll bezahl das."

Grundsätzlich alle Leihkeulen sollten konsequent so handeln.

Von wegen Facharbeitermangel. Das ist Quatsch.

Wie du auch schon geschrieben hast: Für 8€ Brutto gebe ich den Vollpfosten, mehr nicht.

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Ja, leider dürfen diese "Firmen" das.

Ja darf sie, Sie muss dir dann aber trotzdem einen höheren Stundenlohn zahlen als einem Helfer.