Das nächste mal bitte den einen oder anderen Absatz machen - das kann kein Mensch verstehen wenn es so am Stück geschrieben ist.
Du erkennst richtig, die VMA wie auch das Fahrgeld sind freiwillige Zahlungen. Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt ab dem es versteuert werden muss - die Steuerfreiheit hängt von anderen Kriterien ab! Die steuerfreie Zahlung ist vom Betrag abhängig, denn er ist begrenzt auf die Höhe, die er bei der Einkommensteuererklärung ansetzen kann.
Die ZAF zahlt deswegen nichts mehr, denn wenn es versteuert werden muss, werden auch Sozialbeiträge darauf fällig - sprich das " Sozalversichungspflichtige Brutto " erhöht sich und das kostet die ZAF Arbeitgeberbeiträge.
Im Prinzip kann dein Mann froh sein, dass sie es nicht mehr bezahlen, denn er hätte dann weniger Netto am Ende vom Monat...! Was viele Leihkeulen nicht wissen - sie können die Fahrten in den Entleihbetrieb als Dienstreise absetzen, das urteilte der Bundes Finanzhof.
Er setzt also nicht die Pendlerpauschale an mit den einfachen Kilometern, sondern die vollen Hin- und Zurück als Dienstreise wegen Einsatzwechseltätigkeit - weiter kann er Absetzen Verpflegungskosten, hier idR die 6€ für Abwesenheit von 8 - 14 Stunden, abzüglich des Betrages auf der Steuerkarte bzw Bescheinigung.
Über diesen Weg holte er sich quasi alles wieder zurück....