Die Stundennachweise sind Urkunden und für eine korrekte Abrechnung zwingend fällig - es gehört neben der Arbeitsleistung zu deinen Hauptpflichten diese Bedingungen zu erfüllen, es sei denn du hast die Verspätung nicht verschuldet. Ein pauschaler Abzug ist aber nicht zulässig, hier darf man nur von tatsächlichen Zahlen ausgehen - wobei man dir hier entgegen kommt - und eine Abrechnung wäre zu korrigieren, wenn der Mangel behoben wird.
Klar darfst du zwischen Sklavenhändlern frei wählen - traurig nur, dass der Entleihbetrieb dich nur über eine andere Leihbude nimmt und nicht direkt einstellt. Allerdings würde die Frist zur Berechnung der Höhe des Anspruches auf die Branchenzuschläge erneut zu laufen beginnen, also würde sich für die ersten 1,5 Monate ein geringeres Netto ergeben als du gerne hättest. Weiter gilt zu beachten die Prozente des Zuschlags beziehen sich nur auf die Differenz des Lohnes und nicht auf das tatsächliche Entgeld.
Derzeit ist für dich ein maximaler Stundenlohn von 13,78€ (West) möglich frühestens nach 9 Monaten, der TV besagt lediglich, dass er auf 90% beschränkt ist aber nicht, dass man 90% erhält als Vergütung - das hast du überlesen vermutlich