Die Stundennachweise sind Urkunden und für eine korrekte Abrechnung zwingend fällig - es gehört neben der Arbeitsleistung zu deinen Hauptpflichten diese Bedingungen zu erfüllen, es sei denn du hast die Verspätung nicht verschuldet. Ein pauschaler Abzug ist aber nicht zulässig, hier darf man nur von tatsächlichen Zahlen ausgehen - wobei man dir hier entgegen kommt - und eine Abrechnung wäre zu korrigieren, wenn der Mangel behoben wird.

Klar darfst du zwischen Sklavenhändlern frei wählen - traurig nur, dass der Entleihbetrieb dich nur über eine andere Leihbude nimmt und nicht direkt einstellt. Allerdings würde die Frist zur Berechnung der Höhe des Anspruches auf die Branchenzuschläge erneut zu laufen beginnen, also würde sich für die ersten 1,5 Monate ein geringeres Netto ergeben als du gerne hättest. Weiter gilt zu beachten die Prozente des Zuschlags beziehen sich nur auf die Differenz des Lohnes und nicht auf das tatsächliche Entgeld.

Derzeit ist für dich ein maximaler Stundenlohn von 13,78€ (West) möglich frühestens nach 9 Monaten, der TV besagt lediglich, dass er auf 90% beschränkt ist aber nicht, dass man 90% erhält als Vergütung - das hast du überlesen vermutlich

...zur Antwort

Wie kommst du auf 4 Tage Urlaub? Urlaub ist nur für volle Monate zu gewähren - hier also nur für den April, für März und Mai besteht kein Anspruch.

26 ./. 12 = 2,16 Urlaub je Monat x 1 (für April) = 2 Tage Urlaubnsabgeltung - keine Aufrundung da nicht mindestens ein halber Tag nach dem Komma erreicht wird.

Da der Urlaub vor erreichen der Wartezeit genehmigt wurde, liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor nach §§ 812 ff BGB mit der Rechtsfolge, dass zuviel bezahlte Vergütung zurückzuzahlen ist. Hier muss ggf geprüft werden, ob man eine Entreicherung durch Zustimmung des Urlaubs durch den Arbeitgeber begründen kann, wenn dem ABG dies ausdrücklich bekannt war.

...zur Antwort

" Befristete " Aufhebungsverträge sind grundsätzlich zulässig, man kann sie akzeptieren oder auch nicht - eine reine Sache der Kommunikation.

Urlaub ist aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich abzugelten, wobei hier Gewährung vor Abgeltung gilt.

...zur Antwort

Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Dem Arbeitgeber steht es frei eine anzubieten - aber eist vor der Kündigung - um gerichtlichen Schritten aus dem Weg zu gehen, meist steht dann aber die Kündigung selbst schon auf wackligen Beinen.

Ein Arbeitsgericht kann im laufe des Verfahrens eine Abfindung anordnen oder in einem Vergleich vorschlagen - dies aber auch meist nur dann, wenn das Verhältnis der Parteien so zerrüttet ist, dass eine Fortsetzung keinen Sinn mach.

Kürzungen von Arbeitsstunden sind im Reinigungsgewerbe üblich und nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag auch zulässig - und der wird von einem Gericht seltenst angegriffen - sofern sie die vertraglich vereinbarten Stunden trotzdem bezahlt bekommt und was darüber hinaus anfällt auch im Falle der Lohnfortzahlung berücksichtigt wird.

Ohne weitere Informationen kann man nur eine Kündigungsschutzklage empfehlen, sofern keine anderen Gründe diese aussichtslos machen (Verhalten, Vorfälle, Abmahnungen ect pp)

...zur Antwort

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Gastronomie handelt...

Hier gelten die Fristen nach § 622 BGB, also 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats und während einer wirksam zwingend schriftlich vereinbarten Probezeit 14 Kalendertage zu beliebigen Datum. Dies gilt nicht, bei nur vorübergehender Beschäftigung (nicht mehr als 3 Monate) oder wenn der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hat, dann sind kürzere Fristen möglich. Das Gesetz schließt eine Art der Kündigung außer der schriftlichen generell aus - somit ist das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt, solange du nichts schriftliches hast. Eine Mail oder Fax ist in diesem Sinne nichts schriftliches, es muss zwingend die eigenhändige Original Unterschrift vorliegen.

Krankschreibungen sind nur im Ausnahmefall bis 2 Tage rückwirkend zulässig

...zur Antwort
Zeitarbeitsfirma zahlt kein Verpflegungsgeld mehr...

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben folgendes Problem... Mein Mann hat im Oktober 2012 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, wurde in einer Firma eingesetzt in der er durchgehend bis jetzt auch noch beschäftigt ist, hatte seine Einsatzmeldung erhalten in der auch die Auslöse festgehalten ist... Dort wurden Fahrtkosten und Verpflegungskosten aufgeführt, mit den Fahrtkosten gibt es kein Problem, beim Verpflegungsgeld siehts nun leider anders aus. Beim Verpflegungsgeld werden 6 Euro am Tag angegeben, ab 01.01.2013 sei es steuerpflichtig... ist soweit auch alles in Ordnung, von Oktober bis Dezember war es steuerfrei, ab dem 4. Monat wird es versteuert... die ersten 3 Monate hat er das Geld auch steuerfrei bekommen, nun sollte es ja ab Januar versteuert werden, ab da gab es allerdings überhaupt kein Verpflegungsgeld mehr, obwohl es ja auf seiner Einsatzmeldung für diese Firma stand und auch nichts widerrufen wurde... Mein Mann hat das nun bei seinem ZA-Disponenten schon seit gut 3 Monaten immer wieder zur Sprache gebracht, erst hieß es diejenige welche die Abrechnungen macht hat Urlaub, dann hieß es das die Zahlung von Essensgeld eh freiwillig sei, dann wieder dieses Geld gäbe es nur für voll gearbeitete Monate, also ohne Urlaubs- und Kranktage usw., nun kam der nette Herr letzte Woche in die Firma in der mein Mann arbeitet und meinte das sei halt so, es sei schon rechtens was sie machen, da es eben eine freiwillige Leistung sei und ab Mai nun bekäme er wieder Verpflegungsgeld... Naja irgendwie kommt mir das spanisch vor, können die wirklich wie sie Lust und Laune haben Essensgeld mal zahlen und dann wieder nicht? Wie gesagt das es nach den ersten 3 Monaten versteuert wird ist ja ok, aber das die dann einfach gar kein Essensgeld mehr bezahlen verstehe ich nicht. Das VMA eine freiwillige Leistung ist habe ich schon gecheckt, aber auf seiner Einsatzmeldung steht eben "der Zuschuss für Verpflegungsmehraufwand beträgt an Arbeitstagen mit einer Abwesenheit über 8 Stunden von der Wohnung 6 Euro..." und zus. ab 1.1.13 steuerpfl... hat das nun nix zu sagen was auf diesem Wisch steht der ja egtl. für genau diesen Einsatz ist?... Oder hat das was mit dieser Änderungsvereinbarung zu tun die er zum 1.11.2012 unterschreiben musste?... Da ging es um irgendwelche Änderungen zur Umsetzung der Branchenzuschlagstarifverträge... Ich habe inzwischen schon eine ganze Weile gegoogelt, aber bin nicht wirklich schlau drauß geworden was es z.B. mit dieser Änderung auf sich hat, manche schreiben das Branchenzuschläge bisher vorhandenes Fahrtgeld oder VMA ersetzen können!?... Auf den Abrechnungen meines Mannes seh ich das er ab Februar einen Branchenzuschlag von 13 Cent/Stunde als Neuheit auf seiner Abrechnung stehen hat, kann es sein das dass nun den VMA ersetzen soll? (wobei das natürlich Geldmäßig in keinem Vergleich steht) Sorry, egtl. wollte ich mich kurz halten, ist mir aber leider nicht wirklich gelungen ;)

Grüße Martina

...zum Beitrag

Die Dauer der Zahlung ist von deren Höhe abhängig. Sie ist beschränkt auf die Höhe, die man bei der Steuererklärung ansetzen könnte. Dein Mann kann dies aber im Rahmen der Stekl. bei einer Dienstreise mit ansetzen was für Leiharbeiter zulässig ist. Würde man ihm das jetzt weiterzahlen, hätte er weniger Netto, das bei den Leihbuden eh schon karge ist... das SV-Brutto würde sich dann nämlich erhöhen

...zur Antwort

Jeder Vertrag kann gekündigt werden mit der vereinbarten Frist, sofern es nicht ausgeschlossen wurde vor Arbeitsantritt zu kündigen. Ist dies vereinbart und erscheint nicht, so macht man sich dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig.

...zur Antwort

Du bist nur verpflichtet das zu leisten was du schuldest - vom Montag bis Mittwoch a 4 Stunden!

...zur Antwort
Tankstellen Vollzeit - Ist das so richtig?

Hallo, ich arbeite an einer Tankstelle, Vollzeit für 1200€ brutto (912€ netto). Meine Arbeitszeiten sind momentan im Frühdienst MO,MI,DO,FR,SA von 6:00 - 14:00 (Chef möchte aber, dass ich schon um 5:30 da bin). Im Spätdienst MO-FR 14:00-22:00 (Chef möchte aber, dass ich um 13:45 da bin). In dieser Zeit habe ich keine Pause. Chef ist der Ansicht, dass ich genug Pause machen kann, zwischen den Kunden. Da ich aber jede Woche alle Kühlschränke putzen und jedes Getränk im Shop, wirklich jede Dose und Flasche auf MHD prüfen muss, bleibt da bei 300-600 Kunden pro Schicht mit unserem Kassensystem (iCash, keine Handkasse. Das sind diese Automaten aus denen das Geld herauskommt) und unserer Geldautomatenfunktion an der Kasse meistens nichtmal genug Zeit um eine Zigarette zu rauchen oder mal auf Toilette zu gehen. Desweiteren Wird mir jede Minute die ich zu spät komme 1€ abgezogen. Wenn man im Frühdienst steckt und die erste Bahn 20min Verspätung hat, freut es mich jedesmal wenn ich meine Lohnabrechnung erhalte. Ausserdem wird jeder cent Kassenminus abgezogen. Also selbst wenn mein monatliches Kassenminus 0,01€ beträgt. Ich habe 24Urlaubstage. Bei allen Schulferien und zusätzlich Karneval herrscht Urlaubssperre. Generell, darf ich immer nur 10Tage Urlaub nehmen. Nicht mehr und nicht weniger. Die letzten 4 Urlaubstage muss ich mitnehmen oder wenn ich rausfliege ausbezahlen lassen. An Feiertagen kann ich mir aussuchen, ob ich arbeiten möchte oder frei nehme und diese dann am Wochenende nachhole (SA oder SO). Wenn ich den Feiertag arbeite, bekomme ich weder einen Ausgleich noch Zuschlag. Sprich: Ich habe das ganze Jahr über eine mind. 40Stunden Woche. Als z.B. meine Mutter einen Unfall hatte und im Krankenhaus lag musste ich arbeiten und durfte nichtmal früher gehen, obwohl sie in Lebensgefahr schwebte und ich der einzige Verwandte im Umkreis bin. Als ich wegen Schlafstörungen und Depressionen vom Arzt Antidepressiva verschrieben bekam und mein Arzt mich 3Wochen krank schreiben wollte, habe ich ihn schon auf eine Woche runtergehandelt. Mein Chef hat darauf bestanden, dass ich die Krankmeldung zurückziehe und arbeiten komme, weil er mich sonst "austauschen" müsse. Wenn ich bedenke, dass ich aus meiner WG ausziehen, da mein Mitbewohner nach Münster versetzt wird und die Wohnung für mich zu teuer ist, frage ich mich ernsthaft, wie ich demnächst leben soll. Gehaltserhöhung wurde aufgrund meiner guten Leistunngen mündlich versprochen. Da mein Vertrag am 30.6. ausläuft habe ich den Chef nochmal auf die Vertragsverlängerung angesprochen und er sagte, dass der Vertrag verlängert wird, aber aktuell keine Erhöhung möglich sei. Da ich dieses Jahr 25 werde und trotz FOR-Abschluss immernoch keine Ausbildung habe und auch keinen anderen Job finde, würde ich schon gerne bleiben. Aber ist das alles so richtig was mein Chef macht, oder kann ich da noch irgendwas rausholen, weil mein Chef da was nicht korrekt macht?

...zum Beitrag

Pause im Sinne des ArbZG ist - so die Definition des BAG:

  • ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten am Stück, an dem man weder zur Arbeit noch zur Anwesenheit verpflichtet ist, und die Betätigung während dieser Zeit frei wählbar ist.

Das was du machst, ist alles nur keine Pausen zwischen den Kunden. Der Arbeitgeber lehnt sich hier verdammt weit aus dem Fenster, das ist schon nicht mehr ordnungswidrig, sondern fast schon strafrechtlich weil gewerblich zu bewerten.

Das du ggf früher da sein musst ist dagegen zulässig, da bspw Umziehen ect Rüstzeiten sind die der Arbeitgeber nicht bezahlen muss und er kann aber verlangen, dass um Punkt arbeitsbereit deinen Dienst antrittst.

Ich würde hier doch mal ganz gezielt und sachlich darauf hinweisen, dass solle er sich weiter so verhalten mit ohne Pausen ect. dass du gewillt bist, die ganzen nicht gemachten Pausen - weil nicht möglich aber zwingend - du als Überstunden in Freizeit, ersatzweise als Vergütung einklagen wirst - denn drohen lassen von wegen Austauschen musst du dir nicht gefallen lassen

...zur Antwort

Diese Vereinbarungen sind zwar zulässig, aber nicht alles muss zurück gezahlt werden.

Dem was Stelari geschrieben hat ist eigentlich nichts mehr hinzu zufügen, jedoch kann man es ergänzen:

Generell nicht zurückzuzahlen sind Maßnahmen, die nur einen innerbetrieblichen Nutzen haben bspw der interne Staplerschein, denn mit dem kann man bei einem anderen Arbeitgeber nichts anfangen. Nicht zurückzuzahlen sind Maßnahmen, von denen der Arbeitnehmer keinen oder nur einen geringen Nutzen hat und ihn nicht deutlich besser Qualifiziert.

Eine Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam. Sie ist auch generell unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündigt, außer wenn vom Arbeitnehmer vertragswidriges verhalten ausgeht - es kommt dann darauf an, wer sich von beiden vertragswidrig verhält, so ist dies bspw durch Kündigung wegen Mobbing durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgegangen BAG 1999

Ausschlaggebend ist also, wer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vertreten hat, wer den Grund und die Ursache für die Kündigung gesetzt hat. Das LAG Rheinland-Pfalz in 5 Sa 1509/00 sieht eine Rückzahlungspflicht dann als gegeben an, wenn der Arbeitnehmer kurz nach einer betrieblichen Aus- oder Fortbildung kündigt und von der Ausbildung tatsächlich einen beruflichen Vorteil hat. Dies sei etwa dann gegeben, wenn er danach die Voraussetzungen für eine höhere Tarifgruppe erfülle oder wenn er die erworbenen Kenntnisse auch für andere Arbeitsverhältnisse nutzen könne.

...zur Antwort

Ein Recht am Bild der eigenen Sache besteht in deutschsprachigen Ländern nur unter bestimmten Umständen. So begründet allein der Besitz oder das Eigentum an einer Sache noch kein Recht, Dritten die zweidimensionale Abbildung dieser Sache durch Fotografie, Malerei usw. in jedem Fall untersagen zu können.

Bildrechte an Sachen auf privatem Raum

Fotografien, deren Abbildungsgegenstand gemeinfrei ist, stellen zwar keinen Verstoß gegen Urheberrechte, möglicherweise aber gegen andere Rechte dar, so wegen Verletzung des Hausrechts oder eines rechtswirksamen Fotografierverbots.

Entscheidungen zu diesem Themenbereich, insbesondere § 903 BGB (Befugnisse des Eigentümers) und § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch), sind unter anderem

  • Schloss Tegel (BGH, Urteil vom 20. September 1974, Az. I ZR 99/73)
  • Friesenhaus (BGH, Urteil vom 9. März 1989, Az. I ZR 54/87)
  • Wayangfiguren (OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2003, Az. 15 U 138/02)
  • Preußische Schlösser und Gärten, (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010, Az. V ZR 45/10)

Bloße auf dem Hausrecht basierende Verbote haben ebenso wie vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Besucher eines Grundstücks keine dingliche Wirkung, d. h. keine Wirkung gegenüber jedermann. Das Hausrecht versagt, wenn Dritte, die selbst gar nicht gegen die Hausordnung verstoßen haben, die Aufnahmen verwerten.

Quelle Wikipedia


Die Rechte liegen generell beim Fotografen - einer Sache kann generell kein Nutzungsrecht eingeräumt werden und der Besitzer der Sache hat nur dann Rechte, wenn ihm diese eingeräumt werden. Nach § 13 UrhG hast du einen verbindlichen Anspruch auf die Nennung

...zur Antwort
Nachtschichten + ueberstunden

Hallo und guten morgn liebes gutefrage.net gmeischaften männas und frauen.

Vorne weg meine tastatur is im eimer..

Ich kan nu einmal schreben & dann ins bett hoffe ihr bkommt es hin mir eine gute anwort zu geben.

Also Los: Ich arbeite bei Zalando (jaja nichts sagen) so wir haben KEIN TARIEFVERTRAG unsrre normale arbeitszeit liegt so

Mo - Sa 6:05 - 14:20 (45 min pause inbegriffen) Mo - SA 14:25 - 22:50 (45 min pause inbegrifen)

(Schichtarbeit wöchentlicher wechsel in spät / frühschicht)

NUN !!! Wir sind eine grp von rund 200 mitarbeitern die zu einer "FREIWILLIGEN" Nachtschicht aufgerufen wurden in denen man uns "VERSPRACH" keine ueberstunden machen zu müssen. Arbitszeit:

ACHTUNG KEIN SCHERZ:

SONNTAG - SAMMSTAG von 22:50 - 6:05

Abgesehen sonntags zu montag dort ist sie so:

Sonntag zu montag nacht: 22:20 - 6:05 jetzt mit ueberstnde 21:20 - 6:05 bzw 21:50 - 6:05 so ganze 21 tage durchziehen (mitlerweile sind 16 um)

So geht es ab Montag weiter:

Mo - Samstag von 14:20 - 23:50 (da wir nun eine ueberstunde angesagt bekommen haben)

sprich: ich habe diesen monat ganze 3 nächte & einen sonntag "FREI" (ich mags garnicht FREI nennen)

so nun an die die ahnung haben, ist dies rechtens, wo bleiben die ausgleichstage sind diese in der samstagnacht gegeben obwohl wir sonntag und samstag ebenfalls auf arbeit sind? Zudem gibt es während der 2 std sonntagsarbeit keine normalen 50 % inc nachtschicht 25% nein es gibt NUR 25% zuschlag. feiertage (Muessen wir benfalls arbeiten & haben bisher noch keinen extraag bekommen) sind ebnfalls nicht 100% sndern 50% ueberstunden werden nicht ausgezahlt sondern gesammelt, fragt man dann ob man einen tag frei haben kann (weil hund erkrankt oder sonstieges) hisst es "NEIN melde das 2 wochen vorher an..."

(JA bitte ich friere mein hund in den 2 wochen solange ein oder was) ??

bite antwortet fleißig ich muss jetzt ins bett fahrenachher gleich wieder zur arbeit & muss noch ein wenig pennen...

PS: ich hab ganicht erst versucht groß und klein zu schreiben meine tastatur is wie gesagt im eimer sry dafür ._. =)

...zum Beitrag

Ich sehe hier auch keine Probleme - die Arbeitszeit passt mit Ausnahme der Ruhezeit

...zur Antwort

Nur mit einem Trick...

Du musst das Bild mit den Maßen per Ebene auf eine größere Ebene - bspw 1200x800 bringen, also als Auswahl einfügen. Dann kannst du beim Zuschneiden genau das Bild als Ausschnitt auswählen

...zur Antwort

Es gilt bei Zuhältern die Regel, dass eine Kalkulation von Stundenlohn + 37% berechnet wird. Darin sind dann die Arbeitgeberanteile enthalten und auch die Provision für den Zuhälter, aus welchem der Disponent und die Tippse und der Chef bezahlt wird. (23% für Lohnnebenkosten zzgl 15% für den Zuhälter)

Also bei einem absolut unrealistischen Bruttogehalt von 2.000€, muss eine monatlicher Betrag von 2740€ erwirtschaftet werden um kostendeckend zu arbeiten. Da von 40 Stunden ausgegangen wird, müsste der Entleihbetrieb ca. 16€ die Stunde für dich bezahlen - du bekommst davon aber gerade mal 8,50€ brutto. Deinem Netto (1349€ bei 2000€ brutto) stehen 1391€ gegenüber (abzgl. der Sozialbeiträge von 242€) bleiben 1149€ für die Taschen des Zuhälters wovon er seine Kosten abdecken muss, was ja größtenteils absetzbare Betriebskosten sind.

Man kann also davon ausgehen, dass es ca. 1100€ Wertschöpfung aus deiner Arbeitskraft sind

Quelle - selbst mal für so eine Bude intern gearbeitet..

...zur Antwort

Ich bin gewiss nicht negativ gegenüber Ausländern aufgestellt - jedoch habe ich eine gesunde patriotische Einstellung. Uns Deutschen wird immer wieder mangelnder Integrationswille unterstellt - wir würden mit Ausländern nicht freundlich genug umgehen, schon mit Blick auf die Vergangenheit... Nichts spricht gegenüber einem sozialen Netz für Menschen die Hilfe brauchen - mE nach spricht aber etwas dagegen, dass wir einen Zustrom von Menschen haben, die hier nie irgendeinen Cent eingezahlt haben und sich von diesem Netz auffangen lassen wollen - viele sind nicht einmal bereit, sich selbst dafür zu intigrieren um bspw unsere Sprache zu lernen und unsere Kultur zu akzeptieren - ja nicht einmal unsere Gesetze!

Man beachte - seit der Entscheidung des BVerfG über die Höhe des Asylgeldes, welches um mehr als 150€ angehoben werden musste, ist der Zustrom von Sozialflüchtlingen binnen eines Jahres um 72% angestiegen...

Das deine Eltern hier keinen Job finden ist doch logisch oder? Wir haben selbst weit mehr als 5 Mio Arbeitslose Deutsche - und nicht wie von Uschi von der Lügen vorgelogen nur 2,8 Mio. Anfang April gab es gerade mal etwas mehr als 700.000 offene Stellen, davon 48% nicht einmal sozialversichert als Minijob.... was also bitte soll das Gejammer, sie finden keinen Job??

...zur Antwort
Kann die Zeitarbeitsfirma die Weitergabe der Branchenzuschläge an mich umgehen?

Hallo zusammen,

ich habe ein Frage bzgl. der Umsetzung der Branchenzuschläge. Seit 01.07.2012 bin ich über eine Zeitarbeitsfirma bei ein und dem selben Unternehmen im Einsatz. Im Januar hatte ich Gehaltsverhandlungen mit meiner Zeitarbeitsfirma begonnen, da die angebotene Erhöhung (die Erhöhung die mir angeboten wurde, wurde mit einem Starttermin 15.02.2013 angeboten) in meinen Augen jedoch zu gering war, habe ich das Arbeitsverhältnis nun zum 30.03.2013 gekündigt. Aufgrund meiner Kündigung, sagt die Zeitarbeitsfirma nun, dass ich ihr Angebot ausgeschlagen hätte indem in gekündigt habe und das mein Gehalt nicht ab dem 15.02.2013 um den angebotenen Betrag erhöht wird, sondern bis zum Verbleib im Unternehmen (30.03.2013) unverändert bleibt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob

(1.) die Zeitarbeitsfirma nicht sogar zur Zahlung der ab dem November geltenden Brachenzuschläge verpflichtet ist (ich weiß, dass meine Einsatzfirma (Automobilzulieferbranche) definitiv Brachenzuschläge an die Zeitarbeitsfirma für mich bezahlt) und

(2.) wie viel das in meinem Fall wäre? (Einsatzdauer 01.07.2012-30.03.2013)?

Laut Arbeitsvertrag teilt sich mein Gehalt in einen tariflichen Teil und eine übertariflichen Zulage. In einem Unterpunkt im Vertrag heißt es dann: "Die übertarifliche Zulage, sowie alle über den Tariflichen vereinbarten Teil hinaus gezahlten Lohnleistungen, insbesondere aus einsatzbezogene Prämien, mindern sich, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung der Gesellschaft bedarf, um den Betrag einer etwaigen zukünftigen Erhöhung der Tarifvergütung, einer Umgruppierung der Arbeitnehmerin in eine höhere Entgeltgruppe, einer etwaigen Erhöhung der Entgeltstufe nach Dienstzugehörigkeit, einer etwaigen einsatzbezogenen oder sonstigen tariflichen Zulage und etwaigen tariflichen Sonderzahlungen wie Jahressonderzahlung (insb. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)."

(3) Bedeutet dies für mich, dass ich nur den Anteil des Branchenzuschlags zusätzlich als Gehalt bekomme, der über diese übertarifliche Zulage hinaus geht?

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand diese drei Fragen beantworten könnten! Bin echt etwas verzweifelt, weil die Zeitarbeitsfirma einfach nur mega unverschämt ist und ich bei dem Gesetzes Dschungel nicht ganz durchsehe!

Dankeschön =) Julia

...zum Beitrag

Stelari hat es schon sehr gut zusammengefasst - man könnte meinen die Branche beschäftigt Leute die nichts anderes den ganzen Tag tun, sich Gedanken zu machen wie man das nächste Schlupfloch nutzen kann und wo man welche Klausel aushebeln kann.

...zur Antwort

Es liegt alleine im Ermessen von Facebook, wie lange eine Sanktion gilt - fällt wer öfter auf, dann wird es dauerhaft sein

...zur Antwort

Du solltest dir mal den für dich zutreffenden Tarifvertrag IGZ-DGB oder BAP-DGB zugemüte führen...

...zur Antwort

Die Verteilung der Arbeitszeit ist unwichtig - es ist nur Urlaub für die vertraglich vereinbarten Anzahl der Tage im Vertrag zubeantragen

...zur Antwort