Zara mit Etikett aber ohne Kassenbon?
Hallo habe letzte Woche bei Zara eine Jacke gekauft und das Etikett ist noch dran. Ich möchte die Jacke gerne zurückgeben,habe aber keinen Kassenzettel mehr. Weiß jemand,ob sie die zurücknehmen?
6 Antworten
- ja
- nein
- vielleicht
beim Kauf im Geschäft hängt es immer auch vom Personal ab. Tendenziell nein, da sie es auch buchhalterisch nicht stornieren und eindeutig zuordnen können
hä? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das ist alleine deshalb schon widersinnig, weil in Deutschland keine Pflicht besteht (im Reklamationsfall) den Beleg vorzuzeigen. Es reicht aus, wenn man z.B. über einen Zeugen nachweisen kann, das Produkt dort gekauft zu haben. Dann wäre auch keine eindeutige Zuordnung möglich.
Wenn die rechtliche Seite das vorsieht, kann Deine Aussage gar nicht richtig sein. Abgsehen davon wird ein Storno des Verkaufs nicht personenbezogen durchgeführt.
Du hast keinen generellen Anspruch darauf die Jacke zurückgeben zu dürfen. Wenn Zara das macht, dann ist das ein kulantes Handeln. Ob das nun mit oder ohne Bon erfolgt, hängt von Zara ab.
Im Reklamationsfall bestünde keine Pflicht den Bon vorzuzeigen, es würde ausreichen zu belegen (ggf. durch einen Zeugen), dass Du die Jacke dort gekauft hast. Wie gesagt, im Reklamationsfall.
Zunächst einmal kann es sein, dass sie die Jacke gar nicht zurück nehmen, es gibt nämlich keine Rücknahmepflicht.
Insofern bleibt Dir nur zu fragen und auf Kulanz zu hoffen.
Hast Du evtl mit Karte gezahlt? Das wäre nämlich auch ein rechtlich zulässiger Nachweis.
Es ist sehr wohl ein rechtlich zulässiger Nachweis. Nur eine Pflicht zur Rücknahme für den Verkäufer gibt es nicht, aber darum ging es bei der Fragestellung auch nicht!.
darum schrieb ich "in diesem Fall". Wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, ist ein rechtlich zulässiger Nachweis unnötig
Der Nachweis berechtigt zwar nicht zur Rückgabe, aber es ist nichtsdestotrotz in allen Fällen ein rechtlich zulässiger Nachweis, dass der Kauf dort stattgefunden hat.
Du aber schriebst, dass der Kontoauszug (in diesem Fall) kein rechtlich zulässiger Nachweis wäre.
Deine Antwort impliziert, dass mit einem Kontoauszug die Rückgabe möglich wäre und dem ist nicht so. Da hilft auch kein (zulässiger) Nachweis.
Tja, wenn Du das so auffasst. 🤷♀️ Aber dann deutest Du es schlichtweg falsch.
nein leider nicht, ich suche mal weiter nach dem kassenbon
Viel Erfolg!
Übrigens: Ein Zeuge, der beim Kauf dabei war, ist auch bereits ausreichend!
Versuche den Umtausch aber einfach mal trotzdem - möglichst zeitnah(!) - auch ohne Kassenbon. Vielleicht erinnert sich der/die Kassierer/in ja an Dich und das langt ihr/ihm dann evtl. schon.
Wollte einfach mal fragen, ob es bei dir geklappt hat. Stehe gerade nämlich vor dem gleichen Problem
aber nicht für eine Rückgabe. Die ist durchweg ein kulantes Handeln des Einzelhändlers. Ob der im Rahmen der Kulanz diesen Nachweis akzeptieren würde, ist alleine seine Entscheidung.
Da keine rechtliche Grundlage für eine Rückgabe besteht, ist (in diesem Fall) der Kontoauszug auch kein rechtlich zulässiger Nachweis.