Zahnarzt verklagen?
Hallo liebe Community,
meine Frage wäre ob ich mein Zahnarzt verklagen kann? (Österreich)
Ich hatte im März eine Weisheitszahn Operation seit dem fühle ich meine unteren Lippenhälfte bis zur Kinn nicht mehr .
War bei der Nachkontrolle sowie per Telefon in Verbindung aber was Sie sagten es ist normal kann bis zur 4 Wochen dauern..
nun sind es mehr als 4wochen war sogar bei einem privaten Arzt wollte nur wissen wann das taube vorbei ist die Antwort war nicht mehr da der Arzt meine Nerven beschädigt hat.
Welche rechtliche Schritte kann ich machen wäre dankbar um jegliche Hilfe
Lg Lina
Willst du deine Frage nicht lieber unter das Themengebiet „Recht“ o.ä. posten? So wird sich ggf. eher ein Jurist finden lassen, als unter einem medizinischen Themengebiet.
Gruß
Hi , danke für die Info werde ich machen.
liebe Grüße
4 Antworten
Hi, ich weiß nicht ob das geht. Ich bin aus Deutschland und ich musste vor der Weisheitszahn OP so einen Zettel unterschreiben, das ich mir den (aufgelisteten) Risiken bewusst bin und das Risiko eingehe und wenn es zu etwas kommt man nichts gegen den Zahnarzt machen kann.
Gabs sowas bei dir auch?
Sonst kann man doch jeden verklagen denke ich
Viele Grüße
Das Problem ist, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt- sprich, gegen einen Arzt anzukommen braucht es einen guten Anwalt und viel, viel Geduld und noch mehr Glück.
Geh erst mal zu einem anderen Zahnarzt und hole dir eine Zweitmeinung ein.
Naja, solche Seilschaften würde ich jetzt nicht unterstellen. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, dann durch einen gerichtlich bestellten und ggf. vereidigten Sachverständigen. Da kann und sollte man erstmal von Neutralität ausgehen.
Soweit kommt es meist gar nicht.
Ich spreche da aus Erfahrung. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen- irgendwann knickt Otto Normal ein.
Bei mir war das Instrument, welches für eine Wurzelbehandlung nötig ist, in einer Zahnwurzel abgebrochen. Dies wurde aber verschwiegen und den Zahn neu befüllt.
Ich lief also ziemlich lange damit rum, bis ich unerträgliche Schmerzen bekam.
Ja gut, wenn man nicht weiß, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, kann man schlecht etwas tun. Dennoch, wenn ein Sachverständiger sich äußert, besonders im Rahmen eines Straf- oder Zivilprozesses, ist er zur Wahrheit verpflichtet. Wenn du dem Parteilichkeit und Unaufrichtigkeit unterstellst, kannst du das jedem gegenüber tun.
Danke für die Antwort, ich war schon bei einem anderen Arzt einer Privaten sogar er hat mir mein Röntgenbild gezeigt wo die Taubheit ist ist auch eine Lücke was vorher nicht da war, der Arzt hat gesagt das da der Nerv war davor was jetzt nicht sichtbar ist..
klar doch, du brauchst nur entsprechende Gutachten, die du zahlen darfst, kostet viel Geld und Zeit.
ob du nachher noch was rausbekommst - steht in den Sternen.
was wurde vor Behandlung so unterschrieben?
Danke für deine Antwort,
gesundheitsbogen sonst nichts soweit ich mich erinnere, das mit der Taubheit hat er nur 4 Wochen gesagt.. mittlerweile war ich bei einem privaten Arzt der mir das bestätigt hat das es eine Beschädigung an der Nerv gibt
Wurdest du über die Möglichkeit dieser Komplikation aufgeklärt? Meinst stehen diese und weitere mögliche Komplakationen im Aufklärungsbogen. Wenn du den unterschrieben hast dann hast du keinerlei Ansprüche.
Ja wurde ich also er hat gesagt das es bis zur 4 Wochen dauert kann falls eine Taubheit kommt. Aber er hat zu tief mit der Spritze behandelt und den Nerv beschädigt. Jetzt möchte ich ihn verklagen bzw. mein Rechte suchen.
Lg
Wie gesagt wenn du darüber aufgeklärt bist hast du keine Ansprüche.
Das stimmt nicht. Eine Aufklärung entbindet nicht von jeglichen Haftungsansprüchen. Nur dann, wenn nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen wurde und eine nicht vermeidbare Komplikation auftritt, greift die Aufklärung. Ob alles lege artis gelaufen ist, muss erstmal durch einen Sachverständigen und letztlich durch den Richter festgestellt werden.
Danke für deine Antwort,
hatte nur einen Fragebogen was ich ankreuzt und unterschrieben habe - gesundheitliches Wissen . Sonst hatte ich nichts zum unterschreiben.