Zahnarzt verklagen?

garfield262  01.09.2024, 12:08

Willst du deine Frage nicht lieber unter das Themengebiet „Recht“ o.ä. posten? So wird sich ggf. eher ein Jurist finden lassen, als unter einem medizinischen Themengebiet.

Gruß

Linac02 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:17

Hi , danke für die Info werde ich machen.

liebe Grüße

4 Antworten

Hi, ich weiß nicht ob das geht. Ich bin aus Deutschland und ich musste vor der Weisheitszahn OP so einen Zettel unterschreiben, das ich mir den (aufgelisteten) Risiken bewusst bin und das Risiko eingehe und wenn es zu etwas kommt man nichts gegen den Zahnarzt machen kann.

Gabs sowas bei dir auch?

Sonst kann man doch jeden verklagen denke ich

Viele Grüße


Linac02 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:08

Danke für deine Antwort,

hatte nur einen Fragebogen was ich ankreuzt und unterschrieben habe - gesundheitliches Wissen . Sonst hatte ich nichts zum unterschreiben.

Das Problem ist, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt- sprich, gegen einen Arzt anzukommen braucht es einen guten Anwalt und viel, viel Geduld und noch mehr Glück.

Geh erst mal zu einem anderen Zahnarzt und hole dir eine Zweitmeinung ein.


peterobm  01.09.2024, 12:17

du hast Geld vergessen für die Gegengutachten

garfield262  01.09.2024, 12:20

Naja, solche Seilschaften würde ich jetzt nicht unterstellen. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, dann durch einen gerichtlich bestellten und ggf. vereidigten Sachverständigen. Da kann und sollte man erstmal von Neutralität ausgehen.

Krawallbotz  01.09.2024, 12:23
@garfield262

Soweit kommt es meist gar nicht.

Ich spreche da aus Erfahrung. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen- irgendwann knickt Otto Normal ein.

Bei mir war das Instrument, welches für eine Wurzelbehandlung nötig ist, in einer Zahnwurzel abgebrochen. Dies wurde aber verschwiegen und den Zahn neu befüllt.

Ich lief also ziemlich lange damit rum, bis ich unerträgliche Schmerzen bekam.

garfield262  01.09.2024, 12:29
@Krawallbotz

Ja gut, wenn man nicht weiß, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, kann man schlecht etwas tun. Dennoch, wenn ein Sachverständiger sich äußert, besonders im Rahmen eines Straf- oder Zivilprozesses, ist er zur Wahrheit verpflichtet. Wenn du dem Parteilichkeit und Unaufrichtigkeit unterstellst, kannst du das jedem gegenüber tun.

Linac02 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:11

Danke für die Antwort, ich war schon bei einem anderen Arzt einer Privaten sogar er hat mir mein Röntgenbild gezeigt wo die Taubheit ist ist auch eine Lücke was vorher nicht da war, der Arzt hat gesagt das da der Nerv war davor was jetzt nicht sichtbar ist..

klar doch, du brauchst nur entsprechende Gutachten, die du zahlen darfst, kostet viel Geld und Zeit.

ob du nachher noch was rausbekommst - steht in den Sternen.

was wurde vor Behandlung so unterschrieben?


Linac02 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:16

Danke für deine Antwort,

gesundheitsbogen sonst nichts soweit ich mich erinnere, das mit der Taubheit hat er nur 4 Wochen gesagt.. mittlerweile war ich bei einem privaten Arzt der mir das bestätigt hat das es eine Beschädigung an der Nerv gibt

Wurdest du über die Möglichkeit dieser Komplikation aufgeklärt? Meinst stehen diese und weitere mögliche Komplakationen im Aufklärungsbogen. Wenn du den unterschrieben hast dann hast du keinerlei Ansprüche.


Linac02 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:14

Ja wurde ich also er hat gesagt das es bis zur 4 Wochen dauert kann falls eine Taubheit kommt. Aber er hat zu tief mit der Spritze behandelt und den Nerv beschädigt. Jetzt möchte ich ihn verklagen bzw. mein Rechte suchen.

Lg

Jana174923  01.09.2024, 12:15
@Linac02

Wie gesagt wenn du darüber aufgeklärt bist hast du keine Ansprüche.

garfield262  01.09.2024, 12:26
@Jana174923

Das stimmt nicht. Eine Aufklärung entbindet nicht von jeglichen Haftungsansprüchen. Nur dann, wenn nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen wurde und eine nicht vermeidbare Komplikation auftritt, greift die Aufklärung. Ob alles lege artis gelaufen ist, muss erstmal durch einen Sachverständigen und letztlich durch den Richter festgestellt werden.