Zahlt mir der ehemalige Arbeitgeber auch die Überstunden aus?
Hallo,
vor einigen Tagen hat mir mein Arbeitgeber gekündigt und in den Kündigungsschreiben steht der folgende Satz:
„…unter Anrechnung von etwaig noch bestehenden Urlaubsansprüchen bzw. Ansprüchen wegen Mehrarbeit - unwiderruflich von Ihrer Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt“
Kann ich das so verstehen, dass mir neben dem Gehalt auch die Überstunden (habe schon einige) ausgezahlt werden?
Danke.
3 Antworten
Du musst die Kündigungsfrist nicht mehr erscheinen an der Arbeit, dafür wird dir der restliche Urlaub und die Überstunden abgezogen.
Für die Zeit der Kündigungsfrist wirst du ganz normal bezahlt, auch wenn du wegen Urlaub und Überstunden nicht bei der Arbeit auftauchst.
Er stellt dich frei das heißt du musst da nicht mehr zum Arbeiten erscheinen.
In der Zeit in der du jetzt nicht mehr da auftauchen musst, wirst du weiter bezahlt. Es werden aber Überstunden und Urlaub mit eingerechnet. Das heißt du feierst deine Überstunden und den Resturlaub in der Kündigungsfrist ab.
Nur wenn du so viele Überstunden hättest, dass selbst bei erreichen der Kündigungsfrist noch welche übrig sind, würdest du die ausgezahlt bekommen.
Dann braucht der FS jetzt nur meinen Anwalt der das dem (EX-) Arbeitgeber klar macht.
Der oben stehende Passus liest sich durchaus so, als gedenke der Arbeitgeber Überstunden und Urlaub durch die Freistellung verpuffen zu lassen.
Das kann man so verstehen,ja. Vorausgesetzt natürlich,daß nach der Freistellung noch welche übrig sind.
Nö.
Er ist vom Betrieb freigestellt worden. Das bedeutet, dass der Betrieb auf die Erfüllung der Pflichten des Arbeitnehmers verzichtet. Dadurch gehen bestehende Urlaubstage und auch Überstunden nicht verloren. (Siehe Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. November 2019)