Zahlt mir der ehemalige Arbeitgeber auch die Überstunden aus?

3 Antworten

Du musst die Kündigungsfrist nicht mehr erscheinen an der Arbeit, dafür wird dir der restliche Urlaub und die Überstunden abgezogen.

Für die Zeit der Kündigungsfrist wirst du ganz normal bezahlt, auch wenn du wegen Urlaub und Überstunden nicht bei der Arbeit auftauchst.

Er stellt dich frei das heißt du musst da nicht mehr zum Arbeiten erscheinen.

In der Zeit in der du jetzt nicht mehr da auftauchen musst, wirst du weiter bezahlt. Es werden aber Überstunden und Urlaub mit eingerechnet. Das heißt du feierst deine Überstunden und den Resturlaub in der Kündigungsfrist ab.

Nur wenn du so viele Überstunden hättest, dass selbst bei erreichen der Kündigungsfrist noch welche übrig sind, würdest du die ausgezahlt bekommen.


Xandros0506  24.07.2024, 15:40
 Das heißt du feierst deine Überstunden und den Resturlaub in der Kündigungsfrist ab.

Nö.

Er ist vom Betrieb freigestellt worden. Das bedeutet, dass der Betrieb auf die Erfüllung der Pflichten des Arbeitnehmers verzichtet. Dadurch gehen bestehende Urlaubstage und auch Überstunden nicht verloren. (Siehe Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. November 2019)

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JayCeD  24.07.2024, 15:44
@Xandros0506

Dann braucht der FS jetzt nur meinen Anwalt der das dem (EX-) Arbeitgeber klar macht.

Der oben stehende Passus liest sich durchaus so, als gedenke der Arbeitgeber Überstunden und Urlaub durch die Freistellung verpuffen zu lassen.

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Das kann man so verstehen,ja. Vorausgesetzt natürlich,daß nach der Freistellung noch welche übrig sind.