Zählt das als Beleidigung, wenn man zu jemand sagt ,,du bist geschäftsunfähig''?

5 Antworten

Grundsätzlich ist jede Aussage, deren Ziel es ist, den ethischen oder sozialen Wert eines Anderen geringer darzustellen, als er tatsächlich ist, eine Beleidigung.

Jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen, kann eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) darstellen.

Das Problem ist oft schlicht und einfach die Beweisbarkeit, dass die streitgegenständliche Aussage tatsächlich getätigt wurde. Zeugen wären da Gold wert.


mikeschek 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 15:51

ja, die Zeugen sind da. Weil die deutsche Sprache ist schwere Sprache wollte ich das einfach für mich wissen ob ich da richtig verstehe. Danke

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Das ist ein rechtlicher Begriff. Wenn er das behauptet kann man das ja dann auch juristisch widerlegen oder belegen. Eine Beleidigung ist es nicht. Nur dann, wenn du dich dadurch gekränkt und herabgewürdigt fühlst weil er dein Stolz und Ego angreift. Ich fände die Aussage "Du bist zu doof für X" daher schlimmer.


freezyderfrosch  08.09.2013, 15:47

Allerdings muss ich zugeben. Beleidigung bedeutet in der Psychologie etwas anderes als im Rechtswesen. Ich meinte Ersteres. RobertLiebling hat Letzteres also damit gut ergänzt.

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das ist eine Anmaßung und Diskriminierung....somit wahrscheinlich auch eine Beleidigung

Robert Lieblig hat das ganz gut beschrieben , allerdings muss eine Beleidigung aus objektiver Sicht eine besonders herabwürdigende Qualität haben und die Herabwürdigung auch vom Beleidiger gewollt sein. Bloße Unhöflichkeit, Rüpelei und schlechte Manieren sind nicht strafbar.

Es gibt viele Anzeigen wie .." Sie sind doch ein wunderschöner großer weißer Vogel " ..gemeint war offensichtlich jedoch "doofe Gans" die vor Gericht nicht als Beleidigung angesehen wurden.

Letztlich hast Du aber Zeugen, so daß auch ggf. üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187) vorliegen , wenn auch die Zeuge eine besonders herablassende Beleidigung bestätigen können.

es ist ein juristischer Begriff.