Zählen meine Wsserkosten zu sonstige Wohnkosten?
muss den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und es ist wie immer eine Freude haha.
Ich trage die Grundmiete ein, Nebenkosten (also zum Beispiel Betriebkostenvorauszahlung) und dann steht da noch sonstige Wohnkosten... Irgendwo muss ich ja vermerken was ich an Wasser zahle.. also muss es doch zu sonstige Wohnkosten zählen oder ?
6 Antworten
Würden sie nur, wenn sie nicht Bestandteil deiner kalten Neben / Betriebskosten sind und das geht aus deinem Mietvertrag hervor, darin sollte stehen was alles enthalten ist.
Sonstige Wohnkosten, die zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gehören würden, wären z.B. bei uns der Beitrag für die ZASO - das ist ein Beitrag, den jeder zahlen muss, die Höhe richtet sich nach den Personen die im Haushalt leben und ist für Schrott - und Sperrmüll gedacht ist, ganz egal ob man tatsächlich welchen anmeldet oder nicht.
Kaltwasser gehört zur Grundversorgung bei Warmwasser ist das was anderes wen du das zb per strom bekommst! Dan muss das amt dir was zahlen! Wen du es per Wärmespeicher bekommst ist das in der miete schon mit enthalten in d en Heizkosten auch wen das 2 Systeme sind!
Sonstiges kann zb Internet und kabel sein!
Lege einfach die Jahresabrechnung dabei wen du das nicht schon eingereicht hast!
Kosten für Kalt- / und insbesondere Warmwasser wären in diesem Bezug nur dann interressant , wenn sie ausdrücklich nicht Bestandteil der monatlichen Betriebskosten- / und Heizkosten-Vorauszahlungen an den Vermieter wären .
Dann müßtest Du aber entsprechend eigene Versorgungsverträge für Kalt- / und Warmwasserversorger , bzw. Gas für eine eigene Heiztherme in der Mietwohnung / des angemieteten Hauses haben mit jeweils eigenständiger Verbrauchserfassung .
Bei Zweifeln / Unsicherheiten sollten die einzelnen Kostenbestandteile der Gesamtmiete klar und eindeutig im Mietvertrag , bzw. einer bereits vorliegenden Jahres-Endkostenabrechnung für Neben- / und Heizkosten aufgeschlüsselt und genannt sein .
Nein dein eigener Verbrauch wie Strom und Wasser gehören nicht dazu.
Was ua gemeint ist, sind Kosten zb für Treppenhausreinigung, Hausmeister usw.
Solltest du nicht sicher sein, wende dich bitte lieber ans Amt, die sind die Profis und können dir kompetent weiter helfen. :)
Hinzuzufügen wäre noch das man den Zuschuss extra als Mehrbedarf beantragen muss. Automatisch zahlen tut niemand.
das was ich aber nicht verstehe ist, dort steht einmal das ich den Mietpreis eintragen soll, ohne Nebenkosten.. Ich zahele quasi 335 Euro Miete. Darin sind 85 betriebkosten enthalten, die auch immer mit der Miete abgezogen werden. Und dann zahle ich noch einzeln Geld an die Stadtwerke für Wasser und Abwasser. und diese Kosten übernimmt das Amt ja.. ich bin leicht verwirrt
Abwasser gehört zu den Nebekosten dazu. Ebenso Müllabfuhr und alles was der Eigentümer sonst im Vertrag mit als Nebenkosten angibt, die eben nicht der eigener Wasser -,und Stromverbrauch ist.
Im Formular trägst Du grundlegend ein als monatlicher Euro-Betrag :
- Netto - Kaltmiete ( also nur die reine Kaltmiete )
- Nebenkostenabschlag
- Heizkostenabschlag
Diese Werte kannst Du Deinem Mietvertrag , bzw. der aktuellsten Neben- / und Heizkosten - Endabrechnung entnehmen .
Wasser gehöert doch zu den Umlagen (Betriebskosten)
Ich zahle aber warm 335 darin sind die betriebskosten enthalten. und dann einzeln wasser und abwasser.. udn die werden ja auch übernommen. Stromwird ja nicht übernommen also habe ich es nirgends eingetragen..
Dann musst du das separat eintragen, solltest du bei deinem Erstantrag ( ALG - 2 Hauptantrag ) ja auch schon gemacht haben.
Für Strom würdest du zumindest dann eine Pauschale bekommen, wenn du dein Wasser dezentral über einen Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen würdest und / oder mit Strom deine Wohnung heizen müsstest, dann solltest du am besten einen separaten Zähler haben, um den tatsächlichen Verbrauch nachweisen zu können.
Treppenhausreinigung ist in den Nebenkosten enthalten , wenn der Vermieter dieses grundlegend von sich aus übernimmt , bzw. seit je her ein eigenes Dienstleistungsunternehmen damit generell beauftragt . Beauftragen Mieter von sich aus eine Reinigungskraft statt selbst zu putzen, zahlen sie das aus eigener Tasche . Das übernähme dann auch nicht das Amt .
Hausmeister ist soweit zulässig auch über die NK auf die Mieter umgelegt .
Wenn in der Wohnung allerdings die gesamte Warmwasserbereitung über den eigenen Strom liefe , würde das Amt hier einen bestimmten Pauschalzuschuss bezahlen pro Person .