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Antwort
Kosten für Kalt- / und insbesondere Warmwasser wären in diesem Bezug nur dann interressant , wenn sie ausdrücklich nicht Bestandteil der monatlichen Betriebskosten- / und Heizkosten-Vorauszahlungen an den Vermieter wären .
Dann müßtest Du aber entsprechend eigene Versorgungsverträge für Kalt- / und Warmwasserversorger , bzw. Gas für eine eigene Heiztherme in der Mietwohnung / des angemieteten Hauses haben mit jeweils eigenständiger Verbrauchserfassung .
Bei Zweifeln / Unsicherheiten sollten die einzelnen Kostenbestandteile der Gesamtmiete klar und eindeutig im Mietvertrag , bzw. einer bereits vorliegenden Jahres-Endkostenabrechnung für Neben- / und Heizkosten aufgeschlüsselt und genannt sein .