Xbox One Controller Garantie nur noch 12 Monate?
Hallo,
ich war eben bei Saturn und wollte meinen Controller einschicken lassen weil die Sticks nichtmehr richtig reagieren.
Der Mitarbeiter von Saturn meinte es geht nichtmehr, die Controller hätten nur noch 12 Monate Garantie.
Ich habe google benutzt, aber nix gefunden. Wisst ihr da vielleicht mehr?
Wo kann ich das einlesen?
Ab wann gilt das mit den 12 Monaten?
Wenn ich den Controller gekauft habe in der Zeit wo von 24 Monate auf 12 Monate runter gestockt wurde?
Vielen Dank euch allen
3 Antworten
Also um die Frage mal etwas ausführlicher zu beantworten.
Ja die Elektromärkte geben bei einem Mangel nur 12 Monate Umtauschrecht. Trotzdem hast du deine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ist dann der Hersteller dein Ansprechpartner. Also Microsoft, dabei ist es egal ob der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und du bist auch nicht in der Beweispflicht. Denn ein technischer Fehler kann auch nach einem Jahr auftreten. In deinem Fall sieht die Sache aber anders aus.
Die ausgeleierten Sticks sind ein Verschleißteil das je nach Grad der Benutzung länger oder kürzer hält. Und da wird der Hersteller argumentieren das dies entsprechend der Nutzung normaler Verschleiß ist. Dann heist es wohl neu kaufen. Allerdings ist Microsoft recht kulant was umtauschen angeht und fragen kostet nix. Im schlimmsten Fall sagen sie nein. Besser sie lassen ihn kostenfrei einschicken und prüfen oder der beste Fall, sie schicken dir anschließend einen nagelneuen zurück.
Kleiner Tipp am Rande. Auch ich habe schon diverse Pads verschlissen aber momentan verfahre ich mit dem Elitecontroller seit eineinhalb Jahren sehr gut und problemlos.
Über diverse Internet Shopping Seiten gibt es für wenig Geld Ersatzteile und ein Reparatur set. Die Sticks sind einfach zu entfernen
Für XBox One Controller (One, One S und Elite) gilt bei Saturn (von Microsoft aus festgelegt) eine Garantie von 12 Monaten. Es sei denn, auf deinem Kassenzettel oder in deinem Kaufvertrag steht etwas anderes. Du hast aber trotzdem Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Gewährleistung von 24 Monaten, wenn das Produkt bereits beim Kauf defekt war. Nach ablauf von 6 Monaten ist allerdings der Käufer in der Beweislast, also du.