Wurde im Vorstellungsgespräch nach einem Führungszeugnis gefragt, obwohl es dazu keinen Zusammenhang für die Stelle gab. Verstößt das gegen das AGG?

4 Antworten

Der Arbeitgeber darf nur ein Führungszeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes (legitimes) Interesse vorweisen kann.

Wenn es sich also um einen sensiblen Bereich handelt (z. B. Sicherheitsbereich, Bank, Umgang mit Kindern), dann ja, ansonsten Nein.

https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/bewerbung-darf-der-arbeitgeber-ein-fuehrungszeugnis-verlangen-3E55GHYMTBA77ETVX5DD7RUPZQ.html

https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeit-darf-der-chef-ein-fuehrungszeugnis-verlangen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190218-99-31457

Mit dem AGG hat das also nichts zu tun, aber mit Datenschutz.

Der Arbeitgeber darf immer ein Führungszeugnis verlangen, denn auch als Chemikant ist es wichtig zu wissen ob man da vielleicht einen Schläger einstellt. Oder Jemanden der wegen Drogenmissbrauchs verurteilt wurde.

Mit AGG hat das rein gar nichts zu tun oder ist so etwas gefallen wie "Du bist xy-Nationalität - hast du ein Führungszeugnis".

Und unterstellt wurde dir nach deinem Text auch nichts.

Hi, eigentlich darf er das nicht - verstößt gegen den Datenschutz.

Aber bestraft wird er dafür nicht und in der Praxis wird es wohl so aussehen, dass Du den Job keinesfalls bekommen wirst, wenn Du ablehnst.

Wenn der Arbeitgeber schlau ist, dann begründet er die Absage nicht, dann kannst Du nicht viel machen.

Ich weiss nur, dass bei Einstellungen im öffentlichen Dienst generell ein Führungszeugnis verlangt wird, - ohne dass man den Bewerben unterstellt potentielle Verbrecher zu sein! - Auch ich musste für eine gehobene Position in der freien Wirtschaft ein Führungszeugnis vorlegen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung