Wurde im Vorstellungsgespräch nach einem Führungszeugnis gefragt, obwohl es dazu keinen Zusammenhang für die Stelle gab. Verstößt das gegen das AGG?
Hallo,
ich hatte gerade ein Vorstellungsgespräch per Videokonferenz. Darin tauchte die Frage auf warum ich dort eine Lücke im Lebenslauf hatte. Ich war nämlich 1 Jahr Arbeitslos. Ich erklärte Ihnen die Frage wahrheitsgemäß, dass ich mich zunächst versucht habe anders zu orientieren und im Garten- Landschaftsbau fuß fassen wollte, dies nicht so geklappt hat wie ich es mir vorgestellt habe, dort als Quereinsteiger anzufangen und mich deswegen jetzt als Chemikant bewerbe.
Beide waren mit der Antwort zufrieden und konnten dies nachvollziehen.
Gegen Ende des Gespräches als ich noch ein paar Fragen stellen durfte. Tauchte plötzlich die Frage von der Arbeitgeberseite auf ob ich für die Zeit nachweise für eine Tätigkeit im Garten- Landschaftsbau habe und ihnen zuschicken kann. (ich merkte das sie meine aussage so verstanden haben, dass ich im GaLa-Bau gearbeitet und es versucht habe aber dies nicht so geklappt hatte).
Ich sagte ihnen das ich keine habe. daraufhin sagten der Frage stellende: Ja da kann man doch bestimmt einen Nachweis erfragen, dass von dann bis dann diese und jene Tätigkeit ausgeübt wurde. Und dann Stelle er ohne einen Zusammenhang die Frage: oder ob man da ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen kann oder so. Völlig zusammenhanglos.
Jetzt ist es so das man in einem Job als Chemikant bei einer Bewerbung kein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, bzw. die das nicht verlangen dürfe, weil dies nicht für die Durchführung der Tätigkeit notwenig ist.
Beispielsweise könnte man bei einer Einstellung als Fahrer nach Straftaten im Straßenverkehr fragen. Oder bei einer Einstellung im Bankenwesen
Der Arbeitgeber konnte also kein berechtigtes Interesse vorweisen.
Zusammengefasst hat man über mich Schlussfolgerungen gezogen, weil ich 1 Jahr arbeitslos war, die mir unterstellen das ich ein Verbrecher sein könnte und ich gegenüber dem Arbeitgeber meine Unschuld nachweisen soll.
Kennt ihr euch da ein bisschen aus - gegen welches recht hat hier der Arbeitgeber verstoßen?
4 Antworten
Der Arbeitgeber darf nur ein Führungszeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes (legitimes) Interesse vorweisen kann.
Wenn es sich also um einen sensiblen Bereich handelt (z. B. Sicherheitsbereich, Bank, Umgang mit Kindern), dann ja, ansonsten Nein.
Mit dem AGG hat das also nichts zu tun, aber mit Datenschutz.
Der Arbeitgeber darf immer ein Führungszeugnis verlangen, denn auch als Chemikant ist es wichtig zu wissen ob man da vielleicht einen Schläger einstellt. Oder Jemanden der wegen Drogenmissbrauchs verurteilt wurde.
Mit AGG hat das rein gar nichts zu tun oder ist so etwas gefallen wie "Du bist xy-Nationalität - hast du ein Führungszeugnis".
Und unterstellt wurde dir nach deinem Text auch nichts.
Hi, eigentlich darf er das nicht - verstößt gegen den Datenschutz.
Aber bestraft wird er dafür nicht und in der Praxis wird es wohl so aussehen, dass Du den Job keinesfalls bekommen wirst, wenn Du ablehnst.
Wenn der Arbeitgeber schlau ist, dann begründet er die Absage nicht, dann kannst Du nicht viel machen.
Ich weiss nur, dass bei Einstellungen im öffentlichen Dienst generell ein Führungszeugnis verlangt wird, - ohne dass man den Bewerben unterstellt potentielle Verbrecher zu sein! - Auch ich musste für eine gehobene Position in der freien Wirtschaft ein Führungszeugnis vorlegen!