Würde im Kriegsfall die Gsg9 eingesetzt werden?

5 Antworten

Anders als die Spezialeinsatzkommandos der Länderpolizeien, die für ähnliche Aufgaben gebildet wurden, ist die GSG 9 eine Einheit des Bundes und kann mit dem Einverständnis des Einsatzlandes außerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Bundeswehr ist hierfür kein Bundestagsmandat notwendig. Kriegseinsätze kann die GSG 9 mangels Kombattantenstatus, der dem Bundesgrenzschutz mit einem neuen Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) 1994 entzogen wurde, nicht mehr führen. Infolgedessen wurde das Kommando Spezialkräfte (KSK) aufgestellt.[4] Ebenfalls ist die GSG 9 nicht mehr für den Schutz der Botschaftsangehörigen zuständig. Diese Aufgaben übernimmt seit 2009, das ab April 2008 aufgestellte Personenschutz Ausland der Bundespolizei (PSA BPOL).

Aus Wiki

Nunja, die GSG9 macht eigentlich nur Auslands bzw. Spezial Einsätze z.b. Geisel Befreiung, glaube ich mal, obwohl, da gibts noch die SEK, die sind auch so in dem Bereich...aber im krieg würde mann eigentlich nur die Deutsche Armee einsetzten.

Ganz einfach: Nein. Ihnen fehlt der Kombattantenstatus, was sie für den "Krieg" exkludiert. Allerdings könnten solche Behörden den Streitkräften als reguläre Kämpfer unterstellt werden, wenn ich mich nicht irre. In wie weit sich das mit der Rechtsprechung vereinbaren lässt, sei mal dahin gestellt. Grundsätzlich aber erstmal nein.


WalterE  22.10.2023, 17:07

Ich vermute dass die Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich die Bundespolizei und nicht nur die Bundespolizei durch völkerrechtliche Erklärung zu großen Teilen zu Kombattanten erklären würde. Das deutsche Recht speziell das Beamtenrecht würde in den Fällen des äußeren Notstands, Verteidigungsfall, Spannungsfall, wohl erstmal nicht interessieren. Danach müsste man allerdings diskutieren. Der alte BGS war von Anfang an mehr Militär als Polizei, das änderte sich dann erst in den 70ern Jahren und ab da konnte er auch bei Demonstrationen eingesetzt werden, hatte aber lange sowohl bei Demonstranten als auch bei den polizeilichen Kollegen keinen guten Ruf, er stand im Ruf nur draufhauen zu können, wie übrigens auch die berliner Polizei und abgeschwächt die Bayern. Das hat sich heute etwas geändert, ich hatte mal auf der Hackerbrücker (S-Bahn Haltestelle, DB Bahnhof, somit BP Gebiet) in München während des Oktoberfests eine freundliche Konversation mit einem Bundespolizisten, den ich für die gute Arbeit lobte "Wir machen eben Deeskalation. Das können die Bayern nicht!" Von Anfang an war der BGS/BP eine Art Ersatzmilitär, die polizeilichen Kompetenzen waren sehr eingeschränkt, BGS Beamte waren auch keine Hilfsbeamten (heute Ermittlungspersonen) der Staatsanwaltschaft und bis zum Ende des eisernen Vorhangs hatte der BGS eine duale Aufgabe die in militärischen und polizeilichen Sicherung der Grenze der bestand. Und die militärische Aufgabe wird in einem Krieg aber wohl auch schon in Zeiten wie diesen wieder aufleben, was man schon daran sieht dass die Bundespolizei See als Korvetten zu klassifizierende Schiffe mit einer hochmodernen 57mm Kanone betreibt und russische Schiffe beschattet. Im Grunde gehört das Thema Kombattantenstatus wieder auf den Tisch, aber das ist auch in der SPD ein ganz gefährliches Thema

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Im V-Fall kann die Bundesregierung die Bundespolizei/Bundesgrenzschutz im ganzen Bundesgebiet einsetzen. Das GG kennt übrigens keine Bundespolizei. Ich denke dass die Abschaffung des Kombattantenstatus für den BGS - also eigentlich seine Teile - unsinnig war, weil der BGS aber auch andere Polizeikräfte schnell in Situationen geraten können wo der Kombattantenstatus erforderlich wäre - etwa wenn ein Gebäude bewacht wird, und dieses dann von Truppen des Feindes angegriffen wird. Polizei müsste sich in so einem Fall zurückziehen. Tatsächlich wird sie das dann wohl kaum tun und auch nicht mehr können - der Feind wird unterschiedslos jeden Waffenträger bekämpfen, somit hat auch z.B. ein Polizeibeamter das Recht auf Notwehr.  Greift allerdings ein Kommando des Feindes unter Verletzung von KVR Regeln an, also z.B. getarnt als Touristen, die Waffen als Gepäck getarnt, dann haben diese wiederum keinen Kombattantenstatus und auch die Polizei darf diese dann als ganz normale Störer/Straftäter behandeln - strafbar machen sie sich natürlich auch, anders als reguläre Truppen und andere Kombattanten. Freilich hat jede Seite in einem militärischen Konflikt Sondereinheiten die sich so verhalten ;) Was heute mit der GSG9 geplant ist kann ich Dir nicht sagen, ich vermute dass sie schon hochwertige zivile Ziele schützen würde. Das ganze ist eine alte Debatte die Du etwa im Spiegel nachlesen kannst wenn Du nach Kombattantenstatus suchst. Im Grunde war der BGS am Anfang eine polizeiliche Grenzgendarmerie mit beschränkten Aufgaben im Inneren, die dann immer mehr verpolizeilicht wurde. Auch die Länderpolizeien, speziell die Bereitschaftspolizeien hatten ursprünglich einen paramilitärischen Einschlag, der im Laufe der Jahre immer mehr aufgebaut wurde - durch gewisse Ereignisse, die Olympiade 1972, den Heißen Herbst aber auch Ereignisse ohne politischen Hintergrund wie das Gladbecker Geiseldrama und dann eben die Entwicklung ab 2001 gibt es auch hier zumindest wieder Sondereinheiten die einen gewissen paramilitärischen Anstrich haben, SEKs etc. Allerdings dürfen auch sie im Krieg nicht eingesetzt werden - es sei denn man würde sie durch Erklärung in die Streitkräfte eingliedern. Es wäre auch interessant zu wissen welche Aufgaben die GSG9 im damaligen Kalten Krieg im V-Fall gehabt hätte, darüber ist mir nichts bekannt. Man kann wohl auch vermuten dass der Objektschutz gegen Spezialeinheiten ein Punkt gewesen wäre, vielleicht auch mehr. 

GSG9 ist Polizei und kein Militär.