Würde das einen schlechten Eindruck hinterlassen?
Vor 1,5 Wochen ist der Opa meines Freundes unerwartet verstorben. Ich habe für heute Frei gekriegt, da heute der Abschiedsgottesdienst stattfindet. Leider haben wir erfahren, dass die Oma heute auch verstorben ist. Das war aber vorausschauend, da sie krank war.
Wenn dann ihre Beerdigung ist, meint ihr es macht einen schlechten Eindruck, wieder zu fragen, ob ich frei bekomme.
Oder würde das beim AG einen schlechten Eindruck hinterlassen?
4 Antworten
Es gilt hier wie beim Opa auch: Fragen kostet nichts, reden hilft, Anspruch besteht nicht.
Ich würde Urlaub nehmen, denn rein rechtlich hast Du keinen Anspruch auf Freistellung, wenn die Großeltern des Freundes sterben.
Fragen kannst Du natürlich trotzdem.
unbezahlte Freistellung ist auch eine Möglichkeit
Je nachdem wann sie ist, könnte ich auch Überstunden nehmen, sofern vorhanden.
Ja das würde ich auch vorschlagen. Damit zeigst du deinen Arbeitgebern, dass du bereit dazu bist, auch ohne Bezahlung für den Tag zu leben.
Dann geh eben nicht zur Beerdigung. So einfach ist das.
Wenn du keine Urlaubstage mehr hast, keine Überstunden mehr hast, dann musst du entweder unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Arbeit bleiben.
Ein geschenkter Urlaubstag steht dir nicht zu, da es nicht deine Familie betrifft.
Mindestlohn wirst auch Du bekommen - so wie Millionen Menschen in DE sonst auch.
Ich wohne nicht in Deutschland und habe keinen Mindestlohn, da ich in einer Institution für Behinderte arbeite.
Ich habe für heute auch frei bekommen, ohne das ich Überstunden habe oder ohne das ich noch Urlaub habe.
DANN FRAG DOCH BITTE EINFACH NACH, IN ORDNUNG ?!
naja, anders verstehst du es ja nicht haha
wir haben dir bereits mehrfach Vorschläge gemacht. Bei jedem Vorschlag hast du irgendwas gegen an zu reden.
Scheinbar ja du.
Du hast nun wirklich viele Infos. Entweder Urlaubstag nehmen, Überstunden nehmen, so frei machen und damit Minusstunden machen, Unbezahlten Urlaub nehmen. Mehr gibt es nicht. Einen Tag geschenkt frei (oder noch einen Tag) würde ich an deiner Stelle nicht erwarten. Es ist nicht deine Familie. Selbst wenn es deine Oma oder Opa wären, hättest du keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Den hat man nämlich nur dann:
drei Sonderurlaubstage beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin, einen Sonderurlaubstag beim Tod der Eltern, Kinder, Stiefkinder, Geschwister und Schwiegereltern bzw. zwei Sonderurlaubstage für die Teilnahme an der Beerdigung
Interessant, dass du meinen Arbeitsvertrag kennst.
Scheinbar ja du.
Wie soll ich im Kindergarten sein? Ich stehe doch schon im Berufsleben.
ist nicht deine Familie
Doch.
Nein, meine Liebe. Es ist wirklich nicht deine Familie. Es ist die deines Freundes, Verlobten. Nicht die deine. Es ist wirklich so, Google es bitte. Dir steht kein Sonderurlaub bei den Großeltern deines Freundes zu. Wie bereits erwähnt, ich habe nicht mal einen für meine Großeltern erhalten. Warum sollte mein Freund für meine Großeltern einen Sonderurlaubstag erhalten ?
Bitte rede darüber einfach mit deinem Vorgesetzten, nicht mit uns.
Als seine Verlobte gehöre ich ich zur Familie ganz einfach. Und stell dir vor, ich habe frei bekommen.
Wie bereits erwähnt, ich habe nicht mal einen für meine Großeltern erhalten.
Gut, da kann ich nichts dafür, wenn dein AG da nicht kulant ist.
Nein, du bist nicht verheiratet, da bekommst du keinen. GESETZLICH. Was dein Arbeitgeber dann letzendlich macht, ist seine Sache. Scheinbar ist er nett und hat dich so freigestellt, ist ja super für dich. Dennoch hat er das freiwillig gemacht, er hätte es auch verwehren können.
Aber ist doch toll, dann ist das Thema ja durch und du kannst deine Frage löschen. Prima ;)
Warum sollte ich die Frage löschen? Davon abgesehen, dass man keine Fragen selber löschen kann.
Wie auch immer. Hat sich ja jetzt geklärt :)
Zu bewundern ist in diesem Fall Deine Geduld! Ich wäre alsbald bei dieser Userin an den Punkt gelangt, wo ich zu ihr gesagt hätte: "So dummdreist, wie Du Dich hier verhältst, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn Du nur Mindestlohn bekommst, wenn Du Dich bei Deinem Arbeitgeber auch nur annähernd so verhältst wie hier, was anzunehmen ist! Für mich jedenfalls ist diese sinnlose Diskussionmit mit Dir beendet, so, wie Du hier als unerträglicher Besserwisser auftrittst, der Du unbelehrbar bist! Dir, liebe Grüße!
Keine Sorge, ich auch hahaha
Aber respektvoller Umgang steht bei mir ganz vorne, deshalb sage ich dann einfach nichts mehr dazu :)
, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn Du nur Mindestlohn bekommst,
Ich bin behindert. Willst du mit mir tauschen? Wäre gerne gesund:)
Ich bin seit nunmehr 17 Jahren die gesetzliche Betreuerin eines Schwerbehinderten! W a s ein solch behinderter Mensch für ein Leben führt, weiß ich besser als Du, zumal ich mich in diesem Kreis seit nunmehr 25 Jahren bewegen! W a s aber auf all meine schwerbehinderten Freunde zutrifft: Sie ruhen sich nicht auf ihrer Schwerbehinderung aus und pflegen sie nicht und sie heischen bei ihren Mitmenschen nicht um Mitleid, sondern - sie meistern ihr Leben !!
ich meistere mein Leben ebenfalls. Und von einer Schwerbehinderung habe ich nicht gesprochen sondern von Behinderung.
Dann ist Dein Auftreten ja noch einschneidender und gravierender! Im Übrigen ist diese sinnlose Diskussion für mich hiermit beendet!
Was habe ich dir getan? Ich habe hier eine Frage gestellt und werde dafür gehatet? Schlimm was man sich auf dieser Plattform mittlerweile gefallen lassen muss.
Oma und Opa eines Freundes ... ja - das macht einen schlechten Eindruck, wenn sie nicht gerade wie Eltern für Dich waren.
Wiederrum: Wenn Du Urlaub nimmst, dann ist das in Ordnung.
Es ist nicht ein Freund. Es ist mein fester Freund. Urlaubstage habe ich keine mehr.
Du hast überhaupt keine Ansprüche, wenn ihr nicht verheiratet seid. Da wirst du wohl Urlaub nehmen müssen.
Ich würde einfach fragen.
ich habe eben keine Urlaubstage mehr, dass ist das Problem.