Worin liegt der Unterschied zwischen Vorrangigen und Nachrangigen Rechten?

3 Antworten

Vorrangige Rechte sind vorrangig. Müssen also bei Inanspruchnahme zuerst bedient werden.

Nachrangige Rechte werden erst dann bedient, wenn alle vorrgangigen bedient wurden.

Klassisches Beispiel sind Grundschulden. Schulden werden ins Grundbuch mit einer Rangnr. eingetragen. Im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufes werden zuerst die Schulden mit der niedrigsten Rangnummer bedient (es kann auch Schulden gleichen Ranges geben, die werden dann anteilig gleichzeitig bedient). Wenn dann noch was vom Erlös übrigbleibt, werden die nachrangigen Schulden bedient.

Banken verlangen regelmäßig, dass das Immobiliendarlehen vorrangig eingetragen wird, damit da Darlehen bestmöglich gegen Verlust abgesichert ist.

Vorrangig hat ein Käufer bei einem Mangel das Recht auf Reparatur oder Ersatz. Das muss sein, wenns verlangt wird.

Der Käufer kann aber auch freiwillig das schlechte Teil behalten, wenn er es billiger bekommt. Das ist dann nachrangig.

Vorrangiges Recht: Wird in erster Linie eingefordert

Nachrangiges Recht: "Ersatzleistung", falls das vorrangige Recht nicht durchgesetzt werden kann