Worin besteht der Unterschied zwischen dem grundherrlichen Abhängigkeitsverhältnis und einem modernen Pachtvertrag?

1 Antwort

Ganz einfach und allgemein: Bei einem Pachtvertrag schließen zwei gleichberechtigte, autonome Personen einen Vertrag ab.

Bei einem grundherrschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis ist ein Teil des Verhältnisses nicht gleichberechtigt gegenüber dem anderen. Anders ausgedrückt: Der abhängige unfreie Bauer ist Untertan seines Grundherrn, ziemlich rechtlos, zu Abgaben und Leistungen diesem gegenüber verpflichtet (Zehnt und Fron = Hand-und Spanndienste)


BASL07 
Beitragsersteller
 21.11.2018, 22:53

Ehrenmann 💪💪💪👌👌👌👌👌

0