Worin besteht der Unterschied zwischen dem grundherrlichen Abhängigkeitsverhältnis und einem modernen Pachtvertrag?
Ich brauche das für die Schule
1 Antwort
Ganz einfach und allgemein: Bei einem Pachtvertrag schließen zwei gleichberechtigte, autonome Personen einen Vertrag ab.
Bei einem grundherrschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis ist ein Teil des Verhältnisses nicht gleichberechtigt gegenüber dem anderen. Anders ausgedrückt: Der abhängige unfreie Bauer ist Untertan seines Grundherrn, ziemlich rechtlos, zu Abgaben und Leistungen diesem gegenüber verpflichtet (Zehnt und Fron = Hand-und Spanndienste)