Wohnungszuweisung?
Kann einer Frau das Eigenheim das beiden Eheleute gehört in dem auch 2 Kinder Leben zugesprochen werden auch wenn keine unbillige hörte vorliegt
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Was sind unbillige hörte?
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Gewalt etc
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Zuweisung bei Trennung oder bei Scheidung, wie sind die eigentumsverhältnisse?
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Bei Trennung Haus gehört uns beide und neuer Freund sitzt auch schon in den Startlöchern habe beide den Kredit und stehen beide im Grundbuch
2 Antworten
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Ja, denn dabei geht es zum Beispeil darum, die Kinder nicht zusätzlich zu belasten, indem man sie aus der gewohnten Umgebung herausreißt.
Wenn ihr beide im Grundbuch steht und beide Kreditnehmer seid, dann solltest du im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Dann muss deine Frau dir 50% einer ortsüblichen Miete für euer Haus zahlen. Die kann man im Mietspiegel jeder größeren Stadt finden.
Dann kannst du den Kredit bedienen und deine Miete zahlen, umgekehrt wäre es genauso.
Im Gegenzug fallen hälftig natürlich weiter die Kosten wie Grundsteuer etc. für dich an.
Wenn du an sie Trennungsunterhalt zahlen müsstest, könnte er mit der Nutzungsentschädigung verrechnet werden, nicht jedoch Kindesunterhalt. Der darf nie gekürzt werden.
Verdient sie mehr als du, dann steht dir dieser ebenso zu.
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Du willst also die Stellung halten, damit sich der "Neue" nicht aus der Deckung traut und sich möglicherweise in Eurem Ehebett vergnügt.
Bei der Zuweisung der ehelichen Wohnräume kommt es nicht allein darauf an, daß häusliche Gewalt ausgeschlossen ist - zumindest in der Vergangenheit - sondern besonders wichtig auch das Kindedwohl, weil die Spannungen und auch verbale Auseinandersetzung können das schon erheblich beeinträchtigen.
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Wir reden ja kaum miteinander aber haben beide den Kredit und stehen beide im Grundbuch
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Wie meinst Du der Unterhalt wird geringer muss ja trotzdem weiter zahlen Haus ist unser Eigentum gehört jedem zur Hälfte
Der neue war gestern schon da und hat mir beiden 3 gefrühstückt während meiner Abwesenheit