kann sich meine bekannte aus polen in deutschland als 2. wohnsitz anmelden?

5 Antworten

Ja.

Noch sind aber die Einschränkungen für polnische Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht gefallen. Eine Wohnung mieten oder kaufen und hier leben, ist kein Problem.

Nein das geht nicht man kann sich nur innerhalb Deutschland einen Zweitwohnsitz zulegen. Auch wenn es sich um einen sogenannten Schengen Staat handelt muß man zuerst sich im Heimat Land abmelden und sich im jeweiligen neuen Staat am Wophnort anmelden.

Nein das geht nicht. Man kann sich nur innerhalb Deutschland einen Zweitwohnsitz zulegen. Auch wenn wir im sogennanten Schengen Staat sind, muß man sich erst am Heimatort des jeweiligen Landes abmelden und kann sich erst dann im neuen Land bzw. Ort anmelden.

Polen gehört zur EU, meldetechnisch ist das also unbedenklich. Vorteile ergeben sich daraus allerdings wohl keine. Empfänger von Sozialleistungen, Unterhaltszahlungen und bewohner von staaatl. geförderten Wohnraum riskieren jedooch diese Zuschüsse.

Nein! Wer einen Erstwohnsitz im Ausland hat, kann sich nicht mit Zweitwohnsitz hier anmelden.


MathiasMuench  28.12.2007, 19:44

Woraus soll sich das ergeben?

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butz1510  28.12.2007, 19:48
@MathiasMuench

Weiß ich nicht. Ist aber trotzdem so. Du kannst nur einen Erstwohnsitz UND einen Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands haben.

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butz1510  28.12.2007, 19:51
@butz1510

Vielleicht antworte ich aber zu sehr amtlich. Sie kann ihren Erstwohnsitz hier anmelden und so tun als habe sie keinen weiteren im Ausland.

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MathiasMuench  28.12.2007, 21:33
@butz1510

Ich habe länger über die Antwort von butz1510 nachgedacht und komme zu der Auffassung: Die Antwort ist falsch.

Eine solche Regelung, z.B. in einer deutschen Verordnung oder auch nur in einer Verwaltungsvorschrift würde gegen Europarecht verstoßen. Ein Pole darf in Deutschland hinsichtlich seiner Niederlassung nicht schlechter gestellt werden als ein Deutscher. Ein Deutscher kann ja auch in Frankreich seinen Hauptwohnsitz haben und in Deutschland seinen Zweitwohnsitz. Dasselbe Recht haben Polen aufgrund der Niederlassungsfreiheit, die deutschen Rechtsregeln vorgeht.

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butz1510  29.12.2007, 14:24
@MathiasMuench

Nein, das dürfen Deutsche auch nicht! Man kann hier offiziell nur einen alleinigen Wohnsitz haben und dann eben, ohne dass es einer weiß, in Frankreich ebenfalls gemeldet sein, aber man kann nie einen Nebenwohnsitz in D und einen Hauptwohnsitz im Ausland haben. Daher nochmal: die Polin kann sich hier mit alleinigem Wohnsitz anmelden und fertig. Was sie in ihrer Freizeit macht, ist mir egal.

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butz1510  29.12.2007, 14:41
@butz1510

Nach deutschen melderechtlichen Regelungen kann man im Inland nur eine Nebenwohnung anmelden, wenn man gleichzeitig mit einer Hauptwohnung an einem anderen Ort im Inland gemeldet ist.

Ansonsten gilt:

Dort wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt, ist die Hauptwohnung. Hält er sich über 183 Tage im Jahr in DE auf, ist er verpflichtet sich hier mit Hauptwohnung zu melden.

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MathiasMuench  29.12.2007, 18:40
@butz1510

Wenn es diese melderechtliche Vorschrift wirklich gib, darf sie nicht mehr angewendet werden, da sie europarechtswidrig ist. Wenn die Polin aber 7 Monate im Jahr in Polen und 5 Monate bei ihrem Freund in D wohnt, kann sie sich hier (mit Zweitwohnsitz) anmelden.

Klar ist, dass der Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr Aufenthalt) der Hauptwohnsitz ist und auch so angemeldet werden muss.

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