Wohnungsanzeige trotz Zusage online?
Hey, also mein Partner und ich hatten letztens eine Wohnungsbesichtigung und am Mittwoch haben wir die Zusage vom Makler bekommen mit der Aussage "Der Mieter hat sich meiner Empfehlung angenommen und sich für euch als Mieter entschieden". Der Mietvertrag soll nun mit der Post kommen. Ist es normal, dass die Wohnungsanzeige noch online ist? Ich meine, da können sich ja die ganze Zeit noch weiterhin Leute bewerben, oder? Ist das alles zu unsicher? Tut mir leid, falls die Fragen doof sind, aber wir haben noch nicht so viel Ahnung davon. :D
3 Antworten
Bei uns war die Wohnungsanzeige auch noch online als wir die mündliche Zusage hatten. Jedoch ist das Mietverhältnis erst dann gültig, wenn ihr den Mietvertrag unterschrieben habt. Ab dem Zeitpunkt „gehört“ die Wohnung euch.
Erst wenn du den Vertrag unterschrieben zurück sendest, kann der Vermieter sicher sein, dass du auch Mieter bist. Ich habe es selbst schon erlebt, dass sicher geglaubte Mieter abgesprungen sind!
Okay danke. Es wundert uns bloß, da der Makler geschrieben hat, dass so bald wir ein paar Punkte per Email bestätigt haben, er die Wohnung aus der Vermarktung nimmt und uns den Mietvertrag zukommen lässt.
Aber vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken.
Wenn der Vertrag unterschriebn ist, dann habt Ihr die Wohnung. Vorher nicht.