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Bei uns war die Wohnungsanzeige auch noch online als wir die mündliche Zusage hatten. Jedoch ist das Mietverhältnis erst dann gültig, wenn ihr den Mietvertrag unterschrieben habt. Ab dem Zeitpunkt „gehört“ die Wohnung euch.
Bei uns war die Wohnungsanzeige auch noch online als wir die mündliche Zusage hatten. Jedoch ist das Mietverhältnis erst dann gültig, wenn ihr den Mietvertrag unterschrieben habt. Ab dem Zeitpunkt „gehört“ die Wohnung euch.