Wohnung zugesagt, jetzt wieder absagen?
Hallo,
wir haben folgendes Problem: und zwar befanden wir uns auf Wohnungssuche in einer Großstadt. Wir haben eine Wohnung besichtigt die uns gefallen hat. Vor Ort waren die derzeitigen Mieter, da diese früher aus dem Mietvertrag raus wollten haben sie die Besichtigung durchgeführt. Einzigs Manko war: Vor dem Balkon der Wohnung ist eine RIESIGE Baustelle. Die Mieter sagten uns aber, dass am Wochenende nicht gebaut wird und da Ruhe herrscht. In der Woche war es uns egal, da wir beide eh den ganzen Tag nicht zuhause sind. Wir haben uns also mit der Hausverwaltung kurzgeschlossen und haben auch einige Tage später die Mietverträge zugeschickt bekommen. Wir haben der Hausverwaltung gesagt, dass wir die Mietvertrage per Post die nächsten Tage verschicken werden. Jetzt am Wochenende waren wir noch einmal vor Ort und mussten feststellen, dass die Baustelle in Betrieb war. Auf nachfrage einiger Anwohner sagten sie uns, dass die Baustelle auch am Wochenende betrieben wird und sehr laut sei. Daraufhin haben wir den Mietern abgesagt, dass wir kein Ineresse mehr an der Wohnung haben. Diese sagen jetzt aber, dass wir Ihnen schon zugesagt haben und das Abspringen nicht mehr möglich sei. Sie sind jetzt natürlich verärgert, weil sie schon zum 15.9 uas dem vertrag raus wollten und jetzt nochmal neu nach einem Nachmieter suchen müssten. Der Mietvertrag liegt uns zwar vor, wurde aber noch von keiner Seite unterschrieben. Ist das alles wirklich rechtlich bindend und wir müssten Schadensersatz zahlen? Trotz der Baustelle? Wie kann ich jetzt vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Prinzipiell ist eine Zusage, aus der ein Vermieter ableiten kann, dass ihr die Wohnung anmieten werdet, bindend. Da du zum Zeitpunkt der Zusage aber noch nicht einmal den Mietvertrag sichten konntest, ist ein Vorteil für dich. Trotz einer mündlichen Zusage muss dem Mieter erstmal die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag zu sichten. Dazu kommt noch die Falschaussage mit der Baustelle. Ich denke, der Vermieter hätte hier schlechte Karten mit einer Klage auf Schadensersatz. Ich würde es darauf ankommen lassen. Hättest du zugesagt und den Vertrag schon gesichtet, sodass der Rest nur noch reine Formsache gewesen wäre, sehe es anders aus. Gibt es nicht im Vertrag, über das ihr nicht gesprochen habt? Eine Kondition, auf die du dich berufen und sagen kannst, dass sie dir nicht gefällt? So könntest du dich auf jeden Fall rauswinden. Dagegen wird seine Klage baden gehen.
Hier mal ein Zitat eines Anwalts:
"Diese Frage ist leider nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein zu beantworten. Legt der Mieter ein Verhalten an den Tag, das der Vermieter bei objektiver Wertung als rechtsgeschäftliche Zusage zum Abschluss eines Mietvertrages verstehen darf, so muss sich der Mieter grundsätzlich auch daran halten. Wenn also die Unterzeichnung des Mietvertrages faktisch nur noch eine bloße Formalie sein sollte, wird man wohl in der Regel bereits von einem mündlichen Vertragsschluss ausgehen dürfen. Dies dürfte jedoch in der alltäglichen Praxis eher die Ausnahme darstellen: Oft wird in den Besichtigungsterminen von dem Mieter das Interesse an der Anmietung der Wohnung bekundet, ohne dass dieser vorab den Wohnraumietvertrag erhalten hat oder durchsehen konnte. Insoweit muss auch dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem vom Vermieter in aller Regel gewünschten Abschluss eines schriftlichen Wohnraummietvertrages zunächst zu beschäftigen und sich über die im Mietvertrag enthaltenen Konditionen und Regelungen zu verständigen.“