Wohnung und Eltern?
Wenn meine Eltern zb als ich minderjährig war einen Mietvertrag mit unterschrieben haben „als Bürger“ und ich jetzt volljährig bin, sie verlangen das sie rausgestrichen werden wie läuft das dann ab
muss der Vermieter mich um Erlaubnis bitten bzw. muss ein neuer Vertrag unterschrieben werden wozu man logischerweise meine Unterschrift braucht oder wie sieht es aus werden meine Eltern nach Der frage einfach normal gestrichen ?
habe kein Bock das meine Eltern denken sie würden aus der Nummer rauskommen
4 Antworten
Wenn du dem Vermieter einen neuen Vertrag anbietest und er auf die Bürgen verzichten möchte, dann könnt ihr das so machen. Nur wäre der Vermieter schon blöd auf eine extra Sicherheit zu verzichten wenn er sie einmal hat.
Deine Eltern müssen dann nichts nochmal unterschreiben.
Nur Deine Eltern haben den Vertrag unterschrieben? Dann können Sie ihn auch kündigen. Vergiss das nicht.
Ein Zusatz zum Vertrag den Du unterschreibst, und aus dem hervorgeht, dass Deine Eltern nicht mehr verpflichtet sind und aus der Bürgschaft entlassen.
Du warst noch nicht volljährig. Somit haben deine Eltern ja wohl eher als Mieter unterschrieben und nicht als Bürge. Da können sie sich nicht so einfach mal rausstreichen lassen.
Sie können den Vertrag fristgerecht kündigen. Du kannst dann mit dem Vermieter wieder einen neuen Vertrag abschliessen. Wenn er sich darauf aber nicht einlässt, dumm gelaufen für dich. Neue Wohnung suchen.
"habe kein Bock das meine Eltern denken sie würden aus der Nummer rauskommen "
Sie kommen aus der Nummer schneller als du denkst.
Sollte es wirklich ein Bürgschaftsvertrag sein, können sie diesen auch ganz einfach widerrufen und du bist auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Ihr müsst den Vertrag ändern, dazu braucht es alle Parteien.
Nein wir beide haben unterschrieben ich als Mieter und sie als bürgen