Wohnung kündigen, probleme?
Hallo,
Ich habe vor 3 Monaten eine Wohnung gemietet. Bei der Übernahme war der Verwalter nicht dabei. Also haben wir festgehalten was ich übernehme (wandfarbe,boden) 2 Tage später ging ich zum Verwalter und klärte ihn auf, das im Badezimmer einige Fliesen fehlen (neue wasseruhr wurde eingebaut und es wurde nie behoben.. in der küche an der Decke Wasserschaden) wir verabredeten uns für den folge Tag, damit er sich da anschaut und jemanden beauftragen kann. Der Verwalter kam nicht zum vereinbarten Treffen und sagte mir auch nicht ab. Er sagte mir außerdem, das er mir bescheid gibt, wenn der unterschriebene Mietvertrag des Vermieters vorliegt. Dieser Anruf kam ebenfalls nie. (Er verschlammt auch gerne mal Unterlagen) jetzt möchte ich diese Wohnung kündigen. Meine Frage: Kann er mir die angesprochenen Mängel in Rechnung stellen?
3 Antworten
Ob der Verwalter dabei war bei deiner Wohnungsübernahme, ist unerheblich. Die Person, die dir die Schlüssel übergeben hat und dich in die Wohnung einließ, ist die Übergebende.
Ein Protokoll liegt aber vor? Der Mietvertrag ist mündlich wirksam, weil du in der Wohnung lebst und auch Miete wie gefordert bezahlst.
Du hast ein Recht auf Instandsetzung der Schäden in der Wohnung. Informiere dich in § 536 a BGB. Wenn du kündigen willst, dann bitte SCHRIFTLICH per Einwurfeinschreiben und den Zugangsnachweis gut aufheben. Die Kündigung zum 31.08.21 an den Vermieter richten, nicht HV.
Da Du keinen unterschriebenen Mietvertrag hast, bist Du doch nicht mal Mieter. Bist Du überhaupt eingezogen ?
Was wurde im Übergabeprotokoll festgehalten? Wurden da die Schäden festgehalten? Wurden Fotos gemacht also vom Einzug oder Besichtigung? Habt ihr evtl das Inserat noch? Oder per WhatsApp Bilder versendet? ZEUGEN? Also irgendwelche Nachweise welche belegen, dass die Schäden vorher schon da waren. Man muss hierbei prüfen was im Übergabeprotokoll steht. Wenn ihr quasi unterschrieben habt das ihr die Wohnung mit Mängel so nimmt dann zählt diese Willenserklärung.
Der Wasserschaden bleibt nicht an dir hängen. Das ist Sache der Gebäudeversicherung oder bei Verschulden von einer Person zahlt entweder diese oder deren Versicherung. Lass dir da auch nichts einreden.
Wichtig ist, dass ihr alles schriftlich festhaltest. Keine Anrufe sondern schriftlich mit Fristsetzung.
Beispiel
Sehr geehrter Herr ...
Ich beziehe mich nun auf unser Telefonat vom....
Vereinbart wurde ein Termin am ... um ... Uhr. Zu diesem Termin sind sie nicht erschienen und haben nicht abgesagt.
Ich fordere Sie hiermit auf die fehlenden Fliesen bis zum ...... anzubringen.
Ich bitte um Stellungnahme binnen einer Woche.
(Wegen dem Wasserschaden müsste ich das Übergabeprotokoll kennen)
Mit freundlichen Grüßen
Man müsste hier die Unterlagen wie Mietvertrag und Übergabeprotokoll kennen um evtl schon damit zu drohen dass du für die Schäden nicht aufkommst. Mit dem Wasserschaden versucht er wahrscheinlich dir den schwarzen Peter zu geben damit er doppelt kassiert. Er könnte ja behaupten dass beim Einzug kein Wasserschaden mehr da war und später als du da wohnst könnte er sagen dass du das warst. (Reine Spekulation)