Wohnstation Fernwärme, Heizung, Warmwasser, Abrechnung?
Hallo,
ich wohne in einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen.
Jede Wohnung hat eine Wohnstation, in welcher über die Fernwärme Heizung und Warnwasser erzeugt werden.
Es gibt nur einen Wasserzähler und einen Wärmemengenzähler in den jeweiligen Wohnstationen.
Der Wasserzähler misst das Wasser, egal ob kalt oder warm.
Der Wärmemengenzähler misst die entnommene Wärme, egal ob für Heizung oder Warmwasser.
Meine Frage:
Wie wird abgerechnet?
Darf mit 30 zu 70 die Fernwärme abgerechnet werden, egal ob für Heizung oder Warmwasser.
Oder muss zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden ohne ein Umlageverfahren.
Im Internet finde ich nichts.
Wäre für Antworten dankbar
3 Antworten
Soweit ich das erlesen könnte, muss nach Umlage abgerechnet werden, denn du hast zwar in deiner Wohnung die Wärme verbraucht, aber jede Wohnung heizt je nach Lage auch andere mit.
"Damit der Mieter feststellen kann, ob die Heizkostenabrechnung fair und korrekt ist, müssen sowohl die angefallenen Kosten als auch der Abrechnungsschlüssel klar und verständlich dargestellt werden. Heizkosten müssen sowohl nach Wohnfläche als auch nach Verbrauch umgelegt werden. Mindestens in einem Verhältnis von 50/50, höchstens 70/30, von Verbrauch zu Wohnfläche. Das heißt, das die Heizkosten immer auch nach Wohnfläche verteilt werden müssen. Hierzu gibt es verschiedene Varianten. Eine Möglichkeit, die Heizkosten abzurechnen, ist gemäß der beheizbaren Wohnfläche"
Hallo BarnyTigger,
Bei euch muss zwingend der Abrechnungsschlüssel angewandt werden wie im Mietvertrag angegeben.
Eine Abrechnung rein nach nach Verbrauch ist nicht zulässig.
Dieses Verfahren kann nur in einem Zweifamilienhaus angewendet werden wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt und es nur eine vermietete Wohnung gibt.
Gruß Markus
Danke für deine Info.
Problem ist, die ganze Wohnanlage hat einen Contracting-Vertrag mit dem Versorger.
Wir rechen direkt mit dem Versorger ab.
Der Vermieter hat mir der Abrechnung nichts zu tun und daher gibt es im Mietvertrag auch keine Abrechnungsschlüssel oder dergleichen.
Gruß
Grundlage für die Heizkostenverteilung ist die Heizkostenverordnung.
Innerhalb der dort angegebenen Grenzen sind die Abrechnungsmodalitäten zulässig.
Man muss immer vor Augen haben, dass es sowohl bei Kaltwasser als auch ber der Wärmemenge zu Differnzen zwischen dem Hauptzähler und den nachgeordneten Unterzählern kommen kann.
Bei der Wärme ist es so, dass diese Diffreenzen nicht unerhebloich sind.
In der Praxis habe ich schon Werte zwischen 30 und 50 % gesehen.