Wohngruppe?

2 Antworten

Kindergeld und Unterhalt bekommt derjenige, der für die Unterkunft und Versorgung des Kindes aufkommt.

Bei einer Wohngruppe bezahlt das Jugendamt den Träger der Wohngruppe dafür, dass diese für die Versorgung des Kindes aufkommen. Dementsprechend bekommt das Jugendamt Kindergeld und Unterhalt.

In einem betreuten Wohnen ebenso: Jugendamt zahlt Wohnung und einen gewissen Betrag zum Leben. Dafür bekommt das Jugendamt Kindergeld und Unterhalt.

Lebt der Jugendliche allein und bekommt Leistungen vom Jobcenter, dann kassiert das Jobcenter Kindergeld und Unterhalt.

Wenn der Jugendliche allein lebt und sich selbst finanzieren kann, dann stehen ihm Kindergeld und Unterhalt persönlich zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das Kind oder der gesetzliche Betreuer.