Kind in einer Wohngruppe/ION Wohnsitz?
Hallo,
mein Neffe ist aktuell in einer Inobhutnahmnestelle. Erst war in in einer anderen ION , danach in einer Wohngruppe, aus der er rausgeflogen ist und aktuell ist er wider in einer anderen ION. Die Wohngruppe hatte ihn nicht wie abgesprochen umgemeldet, warum weiß kein Mensch.
Jedenfalls ist mein Bruder mit seiner Frau und den beiden anderen Kindern umgezogen in eine Wohnung in der max. 2 Kinder erlaubt sind, da mein Neffe voraussichtlich nicht mehr nach Hause kommen kann. Dem entsprechend wurde auch die Wohungsgebergescheinigung ausgestellt. Dort steht men Neffe natürlich nicht mit drauf, er wohnt ja auch nicht dort. Wer möchte schon seinen Vermietern seine komplette Lebensgeschichte offenbaren. Jetzt verlangt die Sachbearbeiterin von Jugenamt, dass er meinen Neffen trotzdem i.d. Wohnung anmeldet.
Verlangt quasie den Vermieter über die "kaputten" Familienverhältnisse aufzuklären.
Mein Bruder versteht das nicht und möchte auch nicht seinen Vermieter involvieren, da es so oder so schon unangenehm genug ist.
Sie möchten einen Neuanfang.
Ich finde dazu nichts im Internet und wollte mal nachfragen , ob jemand darüber rechtliche Kenntnisse besitzt.
Die Wohngruppe oder auch die ION muss ja die möglichkeit haben einen Wohnsitz für Kinder dort anzumelden.
Vielen Dank im vorraus für die Antworten.
5 Antworten
Seit wann darf denn ein Vermieter die Anzahl der Kinder bestimmen? Solange Eltern das Sorgerecht haben, sind sie auch fuer den Wohnsitz des Kindes verantwortlich. Dazu braucht man dem Vermieter nicht seine Lebensgeschichte zu offenbaren, die ihn eh nichts angeht.
Aber möchte man wirklich Hinz und Kunz erklären warum das Kind nicht bei einem wohnt, 😭 ich kann meinen Bruder da schon verstehen. Evtl hätten sie die Wohnung dann auch nicht bekommen. Bei dem aktuellen Wohnungsmarkt ist das halt nicht so einfach etwas passendes zu finden, zumal er ja nunmal nicht dort wohnt , lebt o.ä.
Die Wohngruppe ist sein angemeldetter Sitz.
Haben sie denn noch das Sorgerecht denn wenn ja müssten sie natürlich einen Wohnplatz zur Verfügung stellen dazu sind Eltern verpflichtet, zum min ganz allgemein.
Warum sitzt dein Neffe nicht in der Geschlossenen, wenn er eine Gefahr fuer andere ist?
weil eine geschlossene eine der allerletzten Maßnahmen überhaupt ist, wenn wären erstmal therapien ect angesagt.
Wie ewigsuzu schon schrieb das ist alles nicht so einfach. Er war bereits in vielen Therapien etc. Aber nichts hat geholfen. Er hat seinen Bruder schon die Treppe hinunter gestoßen etc. Also die Familie hat schon sehr darunter gelitten...
Hey also des ist immer so ein thema haben die eltern das sorgerecht oder wurd es entzogen
Dein Neffe war in der alten Wohnung gemeldet, also muss er das natürlich auch in der neuen Wohnung sein.
Tatsächlich ist es so, dass der Aufenthalt an das sorgerecht geknüpft ist, war mir vorher auch nicht bekannt.
Das klingt verquer und zerrüttet. Der Neffe kann einem schon leid tun. Normalerweise sollte jede Wohngruppe die Möglichkeit haben, jede Person die dort wohnt auch anzumelden. Aus Deinem Text ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Jugendamt auf besagte Anmeldung besteht...
Hi, ja es ist einiges vorgefallen. Ich weiß nicht warum das JA darauf besteht. Sie haben das nicht begründet. Im Schreiben hieß es sie wären verpflichtet ihn bei sich anzumelden, da die ION ihn nicht anmelden könne.
Es besteht kein Wochenendkontakt oder Heimfahrt Ferien. Der Kontakt besteht nur aus stündlichen besuchen außerhalb. Mein Neffe ist eine Gefahr für die anderen Kinder.