Dass sie – ebenso wie Mieter - Anspruch auf
Wohngeld haben können, wissen viele Eigentümer nicht. Das
Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird als Mietzuschuss oder – für Eigentümer – als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) geleistet.10.07.2015