Wohngeld, Hilfe beim Antrag?
Guten Abend, könnte mir jemand erklären, was mit Punkt 3 gemeint ist?
5 Antworten
das kann dir nur dein Vermieter beantworten, wenn er öffentliche Mittel in Anspruch genommen hat, muss er paar Sachen beachten
Das Du bei den Antwortmöglichkeiten eine fifty-fifty Chance hast und wenn Du es nicht weißt, am besten mal tatsächlich Deinen Vermieter fragst.
Steht eigentlich ziemlich klar da... Welchen Vermieter hast du denn? Dein Vermieter weiß das auf jeden Fall, ich bin mir auch sicher, dass das im Mietvertrag stehen würde.
Bei einer Sozialwohnung bekommt der Vermieter einen staatlichen Zuschuss und vermietet deswegen die Wohnungen günstiger als sonst. Und nur bestimmte Menschen haben ein Recht dort zu wohnen. Wenn man in sowas wohnt, weiß man das eigentlich.
eine Sozialwohnung ist an deine Einnahmen gekoppelt, d.h. im umkehrschluß, hast du keine Sozialwohnung und deine jetzige Miete ist dem Mietspiegel angepaßt, dann liegen deine Einnahmen, so du denn eine höhere Miete als Sozialwohnung bezahlen kannst, immerhin so hoch, daß die Freigrenze einer Überprüfung unterliegt.. es kann durchaus sein, daß der Wohngeldantrag dann abgelehnt wird
meines Wissens gehört ein Wohngeldantrag automatisch auch zum Hartz IV und zur Grundsicherung, nicht aber, wenn du regulären Verdienst hast
Das ist eine Frage an den Vermieter.