Wohnen bleiben?

4 Antworten

Ich würde mich hier nach einer übergangszeit von z.b. 3 oder 6 Monaten damit beide Parteien etwas darüber weg kommen mit denen zusammensetzen wie man das handhaben will.

Fühlt sich der überlebende Partner noch in der Wohnsituation wohl? Was ist mit den Schwiegereltern?

Es geht mMn primär darum ob es hilft (stichwort zusammenhalt) oder ob es das ganze für eine oder beide Parteien schwer macht weil es z.b. erinnerungen aufwirft.

Auch relevant wäre ob Kinder da sind die man ggf aus dem Umfeld reißen würde.

Das ist doch so pauschal absolut nicht zu beantworten.

Kommt man mit den Schwiegereltern auch auf Mietbasis klar? Wie sehen sie die Sache? Möchte der/die Verwitwete vielleicht gerne in der Nähe der Familie bleiben oder lieber Abstand zu allem, was an den Verstorbenen erinnert?

..gibt es einen Mietvertrag?

Wurde eine Erbregelung vorab getätigt?

Wurde das Haut notariell in 2Eigentumswohnungen aufgeteilt..steht eure auf den Namen des verstorbenen Mannes? Dann..wärst Du möglicherweise..erbberechtigt oder anteilig.(?)

Persönlich würde ich..mir in absehbarer Zeit eine neue Wohnung suchen..die Erinnerung an den ExMann usw..seine Eltern..ich würde mir fehl am Platz vorkommen..und Ersatz ist die nun verwitwete Schwiegertochter nicht, für den verstorbenen Sohn.

Spätestens, wenn es irgendwann mal einen neuen Partner gibt, gibt es auch Differenzen.