Wofür gibt es die Klassenkonferen und die Lehrerkonferenz. Und wo sind da die Unterschiede?

3 Antworten

Eine Klassenkonferenz wird z.B. einberufen, wenn ein Schüler etwas angestellt hat  und alle Lehrer (die in der Klasse unterrichten) gemeinsam überlegen, was nun passieren soll (Klasse wechseln, Schulverweis usw.).

Eine Lehrerkonferenz findet statt,wenn allgemeine Dinge besprochen werden, die alle Lehrer betreffen (neuer Stundenplan, Fortbildung, geänderte Unterrichtszeiten).

Hallo Kort1000,

Schulgesetz NW:

§ 68 Lehrerkonferenz
(1) Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(2) Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten.
(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
1.
Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
2.
Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,

3.
Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
4.
Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
5.
die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle gemäß § 93 Abs. 4 auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
6.
Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
7.
weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.

§ 71Klassenkonferenz,Jahrgangsstufenkonferenz
(1) Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
(2) Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens und über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich (§ 49 Abs. 2).
(3) An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil.

Klassenkonferenz -> alle Lehrer der betroffenen Klasse
Lehrerkonferenz -> alle Lehrer der Schule