Wo liegt der Unterschied zwischen Lieferantenerklärung und Ursprungszeugnis?

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Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware.

Die Erklärung kann nur von Lieferanten abgegeben werden, die in der EG ansässig sind. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist.

Sie dient so einem Exporteur als Nachweis bei der Beantragung oder Ausstellung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR 1, EUR 2 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung).

Grundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist die genaue Kenntnis des präferenzrechtlichen Ursprungs der Ware, da eine nicht begründete Ausstellung einer Lieferantenerklärung mit anschließender Erstellung eines entsprechenden Präferenznachweis strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Lieferantenerklärung gibt es in Form einer Einzel-Lieferantenerklärung (die Ursprungseigenschaft der Waren gilt nur für eine einzige Sendung) oder in Form einer Langzeit-Lieferantenerklärung, die dem Empfänger der Waren die Ursprungseigenschaft für alle die Sendungen bestätigt, die er von seinem Lieferanten innerhalb eines Jahres erhalten hat.

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Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, in der eine Ware unter Mitwirkung einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle nach Art und Menge (sowie ggf. nach weiteren Merkmalen) ausreichend gekennzeichnet ist und ihr nichtpräferenzieller Ursprung in einem bestimmten Staat bescheinigt wird. Das Ursprungzeugnis wird von den befugten Stellen im Ursprungsland ausgestellt; in Deutschland ist dies die Industrie- und Handelskammer.

Woher ich das weiß:Recherche